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Mietrecht

Wohnungsübergabe Schweiz: Protokoll, Mängel & Ihre Rechte

So läuft die Wohnungsübergabe ab — was ins Protokoll gehört, wie Sie Mängel reklamieren und Ihre Rechte als Mieter schützen.

Redaktion umzugsfirma-buchen.blog 18. May 2026 7 Min. Lesezeit

Die Wohnungsübergabe (Wohnungsabnahme) ist der wichtigste Termin beim Auszug. Hier wird der Zustand der Wohnung protokolliert und entschieden, ob Kosten auf Sie zukommen.

Vor der Übergabe

  • Endreinigung durchführen (oder professionell mit Abnahmegarantie)
  • Alle Schlüssel bereitlegen (inkl. Briefkasten, Keller, Garage)
  • Zählerstände ablesen und fotografieren (Strom, Wasser, Gas)
  • Eigenes Übergabeprotokoll vom Einzug mitnehmen

Während der Übergabe

Der Vermieter oder die Verwaltung begeht mit Ihnen jeden Raum. Mängel werden im Protokoll notiert. Unterschreiben Sie nichts, womit Sie nicht einverstanden sind. Sie dürfen Einwände schriftlich festhalten.

Ihre Rechte

  • Normaler Verschleiss: Geht zu Lasten des Vermieters (Art. 259 OR)
  • Lebensdauertabelle: Bestimmt, wer wie viel zahlt (z.B. Parkett hält 25 Jahre)
  • Einwände: Sie können das Protokoll mit Bemerkungen versehen
  • Frist: Sie haben 10 Tage, um schriftlich Einwände zu erheben
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtsstand: Schweizerisches OR, 2026. Bei konkreten Fragen empfehlen wir den Mieterverband Schweiz.