Die Wohnungsabgabe ist das letzte Kapitel deiner Mietzeit. Alles, was dabei passiert, hat direkte Konsequenzen auf deine Kaution. Das Auszugsprotokoll — auch Abnahmeprotokoll genannt — ist das wichtigste Dokument dabei.
Was ist das Auszugsprotokoll?
Das Auszugsprotokoll hält den Zustand der Wohnung bei der Rückgabe fest. Es wird in der Regel gemeinsam von Mieter und Vermieter (oder Verwaltung) ausgefüllt. Darin werden alle Mängel, Schäden und Beanstandungen sowie der Reinigungszustand festgehalten.
Deine Rechte bei der Abnahme
- Du hast das Recht, bei der Abnahme anwesend zu sein
- Du hast das Recht, Beanstandungen zu kommentieren und zu widersprechen
- Du hast das Recht, Nachbesserungsfristen zu verlangen
- Du kannst mit Vorbehalt unterschreiben («unterschrieben unter Vorbehalt bezüglich Punkt X»)
Was wenn die Abnahme ohne dich stattfindet?
In einigen Kantonen kann der Vermieter die Abnahme ohne den Mieter durchführen — aber nur, wenn der Mieter ordnungsgemäss eingeladen wurde. Das Protokoll muss dir dann zugestellt werden, und du hast das Recht, innerhalb einer Frist (oft 3 Tage) Widerspruch einzulegen.
Streitigkeiten beim Auszugsprotokoll
Bist du mit einem Eintrag im Protokoll nicht einverstanden? Unterschreibe das Protokoll mit dem Vermerk «unter Vorbehalt» und notiere deinen Widerspruch. Danach hast du die Möglichkeit, den Streitfall bei der kantonalen Schlichtungsstelle für Mietsachen einzureichen. Diese Stelle ist kostenlos oder sehr günstig und klärt, wer Recht hat.
Kaution und Rückgabe
Die Mietkaution muss innert 30 Tagen nach der Wohnungsabgabe freigegeben werden — sofern keine berechtigten Forderungen des Vermieters bestehen. Werden zu Unrecht Beträge abgezogen, kannst du diese über die Schlichtungsstelle einfordern.
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