Wohnung untervermieten in der Schweiz: Was Mieter dürfen und was nicht | umzugsfirma-buchen.blog
umzugsfirma-buchen.blog
R
Redaktion umzugsfirma-buchen.blog Schweizer Ratgeber für Umzug, Miete und Wohnen · Rechtsstand 2026
Wohnen

Wohnung untervermieten in der Schweiz: Was Mieter dürfen und was nicht

Untervermieten auf Airbnb oder an einen Freund — in der Schweiz hat der Mieter ein Recht darauf. Aber mit Einschränkungen.

Redaktion umzugsfirma-buchen.blog 7. April 2026 6 Min. Lesezeit

Ob du dein Zimmer auf Airbnb anbietest, während der Ferien die ganze Wohnung untervermietest, oder einen Mitbewohner aufnimmst — die Untervermietung ist in der Schweiz grundsätzlich erlaubt. Aber es gibt Regeln.

Das Gesetz: Art. 262 OR

Das Obligationenrecht erlaubt die Untervermietung grundsätzlich, wenn der Vermieter zustimmt. Der Vermieter darf die Zustimmung nur verweigern, wenn:

  • Der Mieter die Bedingungen der Untervermietung nicht offenlegt
  • Die Untervermietungsbedingungen für den Vermieter unzumutbar sind
  • Dem Vermieter wesentliche Nachteile entstehen (z.B. übermässige Abnutzung)

Airbnb und Kurzzeitvermietung

Kurzzeitvermietung über Airbnb ist ein heisses Thema. Viele Gemeinden (z.B. Genf, Lausanne, Interlaken) haben spezielle Vorschriften oder verlangen eine Bewilligung. In Zürich ist Kurzzeitvermietung erlaubt, aber nur mit Zustimmung des Vermieters und in begrenztem Umfang.

Vorgehensweise

  1. Vermieter schriftlich um Zustimmung bitten (Name des Untermieters, Dauer, Preis)
  2. Schriftliche Zustimmung einholen
  3. Untermietvertrag mit dem Untermieter abschliessen
  4. Preis der Untervermietung: Darf nicht wesentlich über der eigenen Miete liegen (Wucherverbot)

Risiken

Wer ohne Zustimmung untervermietet, riskiert eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die Kündigung. Der Hauptmieter haftet für alle Schäden des Untermieters. Versicherungstechnisch: Prüfe, ob deine Haftpflicht- und Hausratsversicherung auch den Untermieter abdeckt.