Viele Mieter möchten ihre Wohnung persönlicher gestalten — einen Wandanstrich ändern, Tapeten ankleben, neue Böden verlegen. Doch was ist erlaubt? Was muss der Vermieter bewilligen?
Was Mieter ohne Erlaubnis dürfen
Grundsätzlich darf ein Mieter die Wohnung bewohnen und für normale Wohnzwecke nutzen. Kleinere Massnahmen, die reversibel sind, sind in der Regel ohne Erlaubnis erlaubt:
- Wände mit weissen oder hellen Farben streichen (sofern du beim Auszug wieder in den Originalzustand versetzt oder die Abnutzung normal ist)
- Nägel für Bilder einschlagen (normale Menge, also nicht Dutzende)
- Regale und leichte Möbel an Wänden befestigen
- Vorhänge aufhängen
Was nur mit Erlaubnis des Vermieters erlaubt ist
- Intensive Wandfarben (Schwarz, Dunkelrot, kräftige Muster)
- Tapeten kleben
- Böden verlegen (Laminat, Parkett)
- Badezimmer umbauen (Armaturen wechseln, Fliesen)
- Elektrische Installationen
- Küche umbauen oder ersetzen
Schriftliche Erlaubnis holen
Immer: Hol dir die Erlaubnis schriftlich — per E-Mail reicht. So hast du einen Nachweis, dass der Vermieter zugestimmt hat. Ohne schriftliche Erlaubnis kannst du beim Auszug zur Rückgängigmachung verpflichtet werden.
Mieterausbau und Entschädigung
Wenn du mit Erlaubnis des Vermieters substantielle Verbesserungen machst (neuer Boden, neue Küche), hast du beim Auszug allenfalls Anspruch auf eine Entschädigung — sogenannter «Mieterausbau». Das muss vor den Arbeiten schriftlich vereinbart werden.
Beim Auszug: Rückgabe im Originalzustand
Grundsätzlich musst du die Wohnung beim Auszug in dem Zustand zurückgeben, in dem du sie erhalten hast — zuzüglich normaler Abnutzung. Was du selbst geändert hast (und nicht im Vertrag vereinbart war), musst du rückgängig machen.
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