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Wohnung kündigen beim Umzug: Fristen, Formvorschriften und Fallen

Eine Kündigung im falschen Format oder zur falschen Frist kann teuer werden. Was du unbedingt beachten musst.

Redaktion umzugsfirma-buchen.blog 1. May 2026 8 Min. Lesezeit

Die Kündigung der Mietwohnung ist einer der wichtigsten Schritte beim Umzug — und einer der fehleranfälligsten. Ein falscher Termin, eine fehlende Unterschrift, oder ein nicht eingehaltenes Format können dazu führen, dass die Kündigung nicht rechtswirksam ist und du weiter Miete zahlen musst.

Die Kündigungsfrist im Mietrecht

In der Schweiz beträgt die gesetzliche Mindestkündigungsfrist für Wohnungen drei Monate. Diese Frist läuft auf den ortsüblichen Verfalltag — das ist meist der letzte Tag eines Monats (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember). Was «ortsüblich» ist, variiert je nach Kanton und Gemeinde.

Im Kanton Zürich und vielen anderen Kantonen sind die Verfalltage der 31. März, 30. Juni und 31. Dezember. Im Kanton Bern gilt oft noch der 31. März oder der 31. Oktober. Dein Mietvertrag weist die geltenden Daten aus.

Beispiel

Du willst auf den 30. September ausziehen. Deine Kündigung muss spätestens bis 30. Juni beim Vermieter eingetroffen sein. Schickst du sie am 1. Juli ab, greift die Kündigung erst auf den 31. Dezember.

Formvorschriften: Schriftlich und eingeschrieben

Eine Wohnungskündigung muss schriftlich erfolgen. Ein mündlicher Hinweis oder eine E-Mail reichen nicht. Sende die Kündigung per Einschreiben — so hast du einen Beweis, dass und wann sie angekommen ist. Viele Vermieter verlangen die Kündigung auf einem offiziellen Formular (erhältlich beim kantonalen Mieterverband oder beim Hauseigentümerverband).

Unterschriften

Alle im Mietvertrag genannten Mieter müssen die Kündigung unterschreiben. Vergisst eine Person die Unterschrift, ist die Kündigung ungültig.

Kündigung mit Mieterersatz

Du musst nicht zwingend auf einen Verfalltag kündigen, wenn du einen zumutbaren Nachmieter stellst. Das Mietrecht erlaubt es, einen Nachmieter vorzuschlagen, der die Wohnung zu den gleichen Bedingungen übernimmt. Der Vermieter muss ihn akzeptieren, sofern er die Anforderungen erfüllt — dann kannst du auch zu einem Zwischentermin ausziehen.

Ausserordentliche Kündigung

In besonderen Situationen (Verlust des Arbeitsplatzes, Scheidung, schwere Erkrankung) kann eine ausserordentliche Kündigung möglich sein. Lass dich dazu beim Mieterverband beraten — die erste Beratung ist oft kostenlos.

Was tun, wenn die Kündigung verpasst wurde?

Du hast die Frist verpasst? Dann gibt es zwei Optionen: Entweder du zahlst die Miete bis zum nächsten Verfalltag, oder du versuchst, einen Nachmieter zu finden und so früher herauszukommen. In vielen Fällen zeigen Vermieter Kulanz — frag direkt nach.