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Schaden beim Umzug: So gehst du vor und wer zahlt

Ein Kratzer am Sofa oder ein zerbrochener Spiegel — was tun, wenn beim Umzug etwas beschädigt wird?

Redaktion umzugsfirma-buchen.blog 5. April 2026 6 Min. Lesezeit

Es passiert schneller als man denkt: Der Türrahmen kriegt einen Kratzer, das Sofa wird beim Tragen durch das Treppenhaus beschädigt, oder eine Glasscheibe geht zu Bruch. Was jetzt?

Schaden sofort dokumentieren

Das Allerwichtigste: Fotografiere den Schaden sofort, noch vor Ort und wenn möglich in Anwesenheit des Umzugsteams. Halte Datum und Uhrzeit fest. Je besser die Dokumentation, desto einfacher die Regulierung.

Schaden beim Umzugsunternehmen melden

Melde Schäden innerhalb von 24 Stunden schriftlich beim Umzugsunternehmen. Per E-Mail ist gut — so hast du einen Zeitstempel. Beschreibe den Schaden detailliert: Was ist beschädigt? Wo genau ist der Schaden? Was ist der ungefähre Wert des Gegenstands?

Haftungsgrenzen kennen

Das Transportrecht (Art. 440 ff. OR) begrenzt die Haftung des Frachtführers auf CHF 8.33 pro Kilogramm des beschädigten Gutes. Das kann bei einem teuren, leichten Gegenstand (z.B. ein Laptop mit CHF 2'000 Wert, der nur 2 kg wiegt) sehr wenig sein: nur CHF 16.66 Haftung.

Deshalb ist es wichtig, dass der Umzugsvertrag eine explizite Versicherungsklausel enthält oder die Firma eine Transportversicherung mit höherer Deckung hat.

Eigene Hausratsversicherung

Die Hausratsversicherung deckt in vielen Fällen auch Transportschäden während des Umzugs ab — aber nicht automatisch. Prüfe vor dem Umzug, ob dein Vertrag dies enthält. Viele Versicherungen bieten eine «Umzugsklausel» an, die du aktivieren kannst (oft gegen einen kleinen Aufpreis).

Was wenn die Firma ablehnt?

Wenn das Umzugsunternehmen eine Haftung ablehnt, gibt es zwei Wege:

  • Schlichtung über den Mieterverband oder eine Ombudsstelle
  • Klage beim zuständigen Friedensrichteramt (kostenlos bis zu einem gewissen Streitwert)

Bei Schäden über CHF 1'000 lohnt sich allenfalls ein anwaltlicher Rat. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten.

Schäden an der Wohnung

Neben Schäden an Möbeln können auch Schäden an der Wohnung entstehen (Wandkratzer, beschädigter Bodenbelag). Diese werden beim Auszugsprotokoll festgehalten. Für solche Schäden ist primär die Haftpflichtversicherung des Mieters zuständig — nicht die Umzugsfirma.