Man erhält den Schlüssel, freut sich auf die neue Wohnung — und stellt fest: Das Bad ist nicht gründlich gereinigt, im Backofen klebt noch Fett, die Fenster sind trüb. Was jetzt?
Anspruch auf eine saubere Übergabe
Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Wohnung im vertragsgemässen Zustand zu übergeben (OR Art. 256). Das umfasst auch eine ordentliche Reinigung. Was «ordentlich» bedeutet, hängt vom Mietvertrag und den örtlichen Gepflogenheiten ab — in der Regel heisst es: die Wohnung in dem Zustand erhalten, in dem sie normale Reinigung erfordert, aber keine aufwändige Sanierung.
Was tun, wenn sie nicht sauber ist?
- Mängel im Einzugsprotokoll festhalten und mit Fotos dokumentieren
- Schriftlich beim Vermieter oder der Verwaltung rügen (innert 24 bis 48 Stunden)
- Verlangen, dass die Reinigung nachgeholt wird — oder eine Kostenübernahme für die eigene Reinigung
Einzugsreinigung selbst machen
Wenn du einziehen und einfach starten willst, mach die Reinigung selbst oder beauftrage eine Firma. Eine Einzugsreinigung für eine 3-Zimmer-Wohnung kostet ca. CHF 200 bis CHF 400. Du kannst die Kosten hinterher beim Vermieter geltend machen — halte die Rechnung auf.
Prioritäten bei der Einzugsreinigung
- Backofen und Küche (oft am schmutzigsten)
- Bad und WC
- Fenster innen
- Böden wischen
- Schränke innen auswischen
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