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Nebenkosten

Stromkosten Mietwohnung — was Mieter zahlen dürfen

Strom ist in der Schweiz 2024 teurer geworden. Was gehört zur Miete, was zahlen Mieter direkt, und wann ist eine Strom-Nebenkostenposition unzulässig?

Redaktion umzugsfirma-buchen.blog 17. May 2026 7 Min. Lesezeit

Der durchschnittliche Schweizer Haushalt zahlt 2024 rund CHF 0.28 bis CHF 0.35 pro kWh Strom — je nach Kanton und Netzbetreiber. Ein 3-Zimmerwohnungs-Haushalt verbraucht etwa 3 000 kWh jährlich, was Kosten von CHF 840 bis CHF 1 050 ergibt. Diese Kosten zahlen Mieter in der Regel direkt an das Elektrizitätswerk — nicht über den Vermieter.

Direkte Abrechnung vs. Nebenkosten

In der Schweiz ist der Wohnungsstrom (Strom für Licht, Geräte in der Wohnung) grundsätzlich kein Bestandteil der Nebenkosten — der Mieter schliesst einen eigenen Vertrag mit dem Netzbetreiber. Zur Miete bzw. zu den Nebenkosten gehört hingegen: Strom für Gemeinschaftsanlagen (Treppenhaus, Waschküche, Tiefgarage, Lift, Aussenbeleuchtung), Strom für Heizung und Warmwasserpumpen sowie anteiligen Strom für den Hauswartbereich.

Was der Vermieter nicht verrechnen darf

  • Strom für die private Wohneinheit des Vermieters im selben Haus
  • Strom für Geräte des Hauswarts, die privat genutzt werden
  • Strom für Baustellen oder Renovationen
  • Allgemeine Verwaltungskosten, die als "Stromnebenkosten" deklariert sind

Gemeinschaftsstrom: faire Aufteilung

Der Gemeinschaftsstrom eines Mehrfamilienhauses wird in der Regel nach Wohneinheiten oder Wohnfläche aufgeteilt. Ein realistischer Wert für Gemeinschaftsstrom liegt bei CHF 80 bis CHF 180 pro Wohnung und Jahr. Wird mehr als CHF 300 jährlich verrechnet, sollten Sie Belege anfordern.

E-Mobilität: neue Herausforderung

Immer mehr Mieter möchten ihr Elektroauto zu Hause laden. Der Strom für eine Ladestation in der Tiefgarage ist grundsätzlich separat abzurechnen — der Vermieter darf ihn nicht pauschal auf alle Mieter umlegen. Verlangen Sie, dass eine separate Abrechnung via Subzähler eingerichtet wird.

Solarstrom im Mietshaus

Hat das Haus eine Photovoltaikanlage, kann der Vermieter den Solarstrom zu marktüblichen Preisen an Mieter verkaufen. Diese Preise müssen jedoch unter dem regulären Netztarif liegen — sonst ist die Vereinbarung anfechtbar. Mehr dazu im Artikel über Solaranlagen im Mietshaus.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtsstand: Schweizerisches OR, 2026. Bei konkreten Fragen empfehlen wir den Mieterverband Schweiz.