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Solaranlage auf dem Dach — wer profitiert im Mietshaus?

Immer mehr Schweizer Mietshäuser bekommen Solaranlagen. Aber wer profitiert vom günstigen Solarstrom — der Vermieter oder die Mieter? Die rechtliche Lage in der Schweiz.

Redaktion umzugsfirma-buchen.blog 17. May 2026 7 Min. Lesezeit

In der Schweiz gibt es 2024 über 150 000 Photovoltaikanlagen — und der Anteil auf Mehrfamilienhäusern steigt. Der Bund fördert Solaranlagen mit Einmalvergütungen und steuerlichen Abzügen. Doch wenn auf dem Dach Ihres Mietshauses eine Solaranlage installiert wird, stellt sich die Frage: Profitieren Sie als Mieter?

Zwei Modelle im Schweizer Recht

Modell 1 — Eigenverbrauch: Der Vermieter verkauft den selbst produzierten Solarstrom direkt an die Mieter. Der Preis muss unterhalb des lokalen Netztarifs liegen. Typisch sind CHF 0.18 bis CHF 0.23 pro kWh — gegenüber CHF 0.28 bis CHF 0.35 beim Netzbezug eine Ersparnis von 20 bis 35 %.
Modell 2 — Netzeinspeisung: Der Strom wird komplett ins Netz eingespeist und der Vermieter erhält die Vergütung. Mieter profitieren in diesem Fall nicht direkt.

Rechtliche Grundlagen

Seit der Revision des Energiegesetzes (EnG) 2018 ist der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) in der Schweiz möglich. Dabei bilden alle Mieter einer Liegenschaft eine Gemeinschaft und beziehen gemeinsam den Solarstrom. Der Vermieter übernimmt die Abrechnung und muss die Preise transparent gestalten. Wichtig: Die Mieter müssen dem ZEV zustimmen — der Vermieter kann ihn nicht einseitig durchsetzen.

Was Mieter prüfen sollten

  • Ist der angebotene Solarstrompreis wirklich tiefer als der Netztarif?
  • Gibt es eine transparente Abrechnung mit tatsächlich produzierter Strommenge?
  • Was passiert bei Nacht oder schlechtem Wetter — wer zahlt den Netzbezug?
  • Hat die Solaranlage die Miete erhöht? (Eine Mieterhöhung zur Finanzierung ist nur teilweise zulässig)

Mieterhöhung wegen Solaranlage — zulässig?

Eine wertvermehrende Investition wie eine Solaranlage kann zu einer Mieterhöhung führen. Zulässig sind jedoch nur 50 bis 70 % der Nettoinvestitionskosten auf die Mieter überwälzt werden — der Rest gilt als Energieeinsparung, die dem Mieter zugutekommen soll. Eine Mieterhöhung von mehr als CHF 20 bis CHF 40 pro Monat allein wegen einer Solaranlage ist in der Regel anfechtbar.

Zukunft: Mieterstrommodelle wachsen

Mehrere Kantone (Zürich, Bern, Basel) fördern aktiv Mieterstrom-Projekte. Bis 2030 sollen schweizweit über 50 000 Mietwohnungen mit lokalem Solarstrom versorgt werden. Als Mieter lohnt es sich, aktiv nachzufragen, ob Ihr Vermieter solche Projekte plant.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtsstand: Schweizerisches OR, 2026. Bei konkreten Fragen empfehlen wir den Mieterverband Schweiz.