Die Schlichtungsstelle für Mietsachen (auch Mietschlichtungsbehörde oder Schlichtungsbehörde) ist in jedem Kanton die erste Instanz bei Mietstreitigkeiten. Sie ist kostenlos, unbürokratisch und oft überraschend effektiv.
Wofür zuständig?
- Mietzinsanfechtungen (zu hohe Miete)
- Mietzinserhöhungen anfechten
- Kündigung anfechten
- Mängelstreitigkeiten
- Kaution-Streitigkeiten
- Nebenkostenstreitigkeiten
Wie funktioniert es?
- Du reichst ein Schlichtungsgesuch ein (schriftlich, formlos oder auf einem Formular)
- Die Schlichtungsstelle lädt beide Parteien zu einer Verhandlung ein
- Ziel: Einigung. Die Schlichtungsbehörde vermittelt und schlägt Lösungen vor
- Gelingt keine Einigung: Du erhältst eine Klagebewilligung und kannst vor Gericht gehen
Kosten
Das Schlichtungsverfahren ist in den meisten Kantonen kostenlos. Anwaltskosten trägst du selbst — aber bei der Schlichtung brauchst du in der Regel keinen Anwalt. Der Mieterverband kann dich begleiten.
Wartezeit
In grossen Kantonen (Zürich, Genf) kann die Wartezeit bis zur Verhandlung 2 bis 4 Monate betragen. Bei dringenden Fällen (z.B. Kündigungsanfechtung) geht es schneller.
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