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Schlichtungsstelle für Mietsachen: Was sie ist und wie du sie nutzt

Bei Mietstreitigkeiten ist die Schlichtungsstelle die erste Anlaufstelle. Kostenlos, schnell und oft effektiv.

Redaktion umzugsfirma-buchen.blog 20. April 2026 5 Min. Lesezeit

Die Schlichtungsstelle für Mietsachen (auch Mietschlichtungsbehörde oder Schlichtungsbehörde) ist in jedem Kanton die erste Instanz bei Mietstreitigkeiten. Sie ist kostenlos, unbürokratisch und oft überraschend effektiv.

Wofür zuständig?

  • Mietzinsanfechtungen (zu hohe Miete)
  • Mietzinserhöhungen anfechten
  • Kündigung anfechten
  • Mängelstreitigkeiten
  • Kaution-Streitigkeiten
  • Nebenkostenstreitigkeiten

Wie funktioniert es?

  1. Du reichst ein Schlichtungsgesuch ein (schriftlich, formlos oder auf einem Formular)
  2. Die Schlichtungsstelle lädt beide Parteien zu einer Verhandlung ein
  3. Ziel: Einigung. Die Schlichtungsbehörde vermittelt und schlägt Lösungen vor
  4. Gelingt keine Einigung: Du erhältst eine Klagebewilligung und kannst vor Gericht gehen

Kosten

Das Schlichtungsverfahren ist in den meisten Kantonen kostenlos. Anwaltskosten trägst du selbst — aber bei der Schlichtung brauchst du in der Regel keinen Anwalt. Der Mieterverband kann dich begleiten.

Wartezeit

In grossen Kantonen (Zürich, Genf) kann die Wartezeit bis zur Verhandlung 2 bis 4 Monate betragen. Bei dringenden Fällen (z.B. Kündigungsanfechtung) geht es schneller.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtsstand: Schweizerisches OR, 2026. Bei konkreten Fragen empfehlen wir den Mieterverband Schweiz.