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Mietrecht

Schlichtungsstelle Mietrecht: Ablauf, Kosten & Erfolgschancen

Streit mit dem Vermieter? Die Schlichtungsbehörde hilft — kostenlos, ohne Anwalt. So läuft das Verfahren ab.

Redaktion umzugsfirma-buchen.blog 18. May 2026 7 Min. Lesezeit

Die Schlichtungsbehörde für Mietsachen ist die erste Anlaufstelle bei Mietstreitigkeiten in der Schweiz. Das Verfahren ist kostenlos und Sie brauchen keinen Anwalt.

Wann zur Schlichtungsbehörde?

  • Streit um Mietkaution / Mietzinsdepot
  • Unberechtigte Mietzinserhöhung
  • Mängel die der Vermieter nicht behebt
  • Ungerechtfertigte Kündigung
  • Nebenkostenabrechnung-Streit
  • Anfangsmietzins anfechten

Ablauf des Verfahrens

  1. Gesuch einreichen: Schriftlich bei der zuständigen Schlichtungsbehörde (Bezirk/Stadt)
  2. Einladung: Beide Parteien werden zur Verhandlung eingeladen (innert 30–60 Tagen)
  3. Verhandlung: Ein Schlichtungsbeamter versucht eine Einigung herbeizuführen
  4. Ergebnis: Einigung = verbindlicher Vergleich. Keine Einigung = Klagebewilligung fürs Gericht

Kosten und Dauer

Kosten: In den meisten Kantonen kostenlos. Dauer: 1–3 Monate vom Gesuch bis zur Verhandlung. Erfolgsquote: Über 50% der Fälle werden in der Schlichtung gelöst.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtsstand: Schweizerisches OR, 2026. Bei konkreten Fragen empfehlen wir den Mieterverband Schweiz.