Die Schlichtungsbehörde für Mietsachen ist die erste Anlaufstelle bei Mietstreitigkeiten in der Schweiz. Das Verfahren ist kostenlos und Sie brauchen keinen Anwalt.
Wann zur Schlichtungsbehörde?
- Streit um Mietkaution / Mietzinsdepot
- Unberechtigte Mietzinserhöhung
- Mängel die der Vermieter nicht behebt
- Ungerechtfertigte Kündigung
- Nebenkostenabrechnung-Streit
- Anfangsmietzins anfechten
Ablauf des Verfahrens
- Gesuch einreichen: Schriftlich bei der zuständigen Schlichtungsbehörde (Bezirk/Stadt)
- Einladung: Beide Parteien werden zur Verhandlung eingeladen (innert 30–60 Tagen)
- Verhandlung: Ein Schlichtungsbeamter versucht eine Einigung herbeizuführen
- Ergebnis: Einigung = verbindlicher Vergleich. Keine Einigung = Klagebewilligung fürs Gericht
Kosten und Dauer
Kosten: In den meisten Kantonen kostenlos. Dauer: 1–3 Monate vom Gesuch bis zur Verhandlung. Erfolgsquote: Über 50% der Fälle werden in der Schlichtung gelöst.
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