Schimmel in der Mietwohnung — an der Badezimmerwand, hinter dem Schrank, im Schlafzimmer. Das ist ein häufiges Problem in der Schweiz, besonders in älteren Gebäuden mit schlechter Dämmung. Und es ist immer die Frage: Wer ist schuld und wer muss zahlen?
Wann ist der Vermieter verantwortlich?
Wenn Schimmel durch bauliche Mängel entsteht — schlechte Dämmung, undichte Fenster, Kältebrücken — ist der Vermieter verantwortlich. Er muss den Mangel beheben und den Schimmel beseitigen lassen. Der Mieter hat Anspruch auf Mietzinsreduktion während der Zeit des Mangels.
Wann ist der Mieter verantwortlich?
Wenn Schimmel durch falsches Lüftungsverhalten entsteht: Der Mieter atmet, kocht, duscht — das produziert täglich Feuchtigkeit. Wenn diese nicht durch ausreichendes Lüften abgeführt wird, kondensiert sie und bildet Schimmel. In diesem Fall trägt der Mieter die Verantwortung.
Richtig Lüften: Das hilft wirklich
- Stosslüften morgens und abends: Fenster 5-10 Minuten weit öffnen
- Nach dem Duschen: Fenster öffnen und Feuchtigkeit ablüften
- Nach dem Kochen: Dampf ablüften
- Möbel nicht direkt an Aussenwände schieben (Luftzirkulation)
- Kleidung nie nass in Schränken aufhängen
Was tun bei Schimmelbefall?
- Vermieter sofort schriftlich benachrichtigen (E-Mail oder eingeschriebener Brief)
- Schimmel fotografieren (Datum, Ort)
- Nicht selbst überstreichen — das verdeckt das Problem
- Schimmelflecken mit Schimmelmittel behandeln (Oberfläche)
- Ursache klären (Baumangel oder Lüftungsverhalten)
Gesundheitliche Risiken
Schimmel kann Atemwegsprobleme verursachen, besonders für Allergiker, Kinder und ältere Menschen. Bei starkem Befall: Arzt aufsuchen und das Wohnen in der befallenen Wohnung einschränken.
Sie planen einen Umzug? Auf umzugsfirma-buchen.ch erhalten Sie kostenlose Offerten von geprüften lokalen Partnerfirmen.
Umzugsfirma finden →