In vielen Schweizer Mehrfamilienhäusern sind die Mieter verpflichtet, abwechselnd das Treppenhaus zu reinigen. Das ist im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt — und nicht immer unumstritten.
Ist die Treppenhausreinigung Pflicht?
Wenn der Mietvertrag oder die Hausordnung (die Bestandteil des Mietvertrags ist) eine Reinigungspflicht für das Treppenhaus vorsieht, dann ist sie Pflicht. Kommt ein Mieter dieser Pflicht nicht nach, kann der Vermieter die Reinigung auf Kosten des Mieters organisieren lassen.
Typischer Turnus
In einem 6-Parteien-Haus reinigt jede Partei reihum — also etwa alle 6 Wochen. Was gereinigt werden muss: Treppenläufe, Handläufe, Briefkastennische, Eingangsbereich, Keller-Korridor. In manchen Häusern auch die Aussentreppe und den Hauseingang.
Professionelle Treppenhausreinigung als Alternative
Viele Hausverwaltungen und Eigentümer beauftragen heute eine professionelle Reinigungsfirma für das Treppenhaus — die Kosten werden auf die Mieter umgelegt (Nebenkosten). Das ist bequemer, aber teurer: Typisch CHF 50 bis CHF 120 pro Monat für ein 4-Parteien-Haus.
Streitigkeiten unter Nachbarn
«Der zweite Stock putzt nie sauber» — Treppenhausreinigung ist ein häufiger Streitpunkt. Wenn es Probleme gibt, ist der erste Weg ein freundliches Gespräch. Dann ein Brief an die Verwaltung. Im schlimmsten Fall kann der Vermieter die Reinigung organisieren und auf den nachlässigen Mieter überwälzen.
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