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Nikotinwohnung reinigen: Was Raucher beim Auszug beachten müssen

Wer in der Wohnung geraucht hat, muss beim Auszug mehr leisten. Was erlaubt der Vermieter zu fordern?

Redaktion umzugsfirma-buchen.blog 25. April 2026 6 Min. Lesezeit

Wer in der Mietwohnung geraucht hat, steht beim Auszug vor besonderen Herausforderungen. Nikotinflecken an Wänden, Decken und Fenstern, Geruch im Parkett und in Stoffen — das geht über normale Reinigung hinaus.

Was kann der Vermieter verlangen?

Wenn im Mietvertrag Rauchen ausdrücklich verboten war: Der Vermieter kann umfangreiche Reinigungskosten und sogar Renovationskosten geltend machen. Bei erlaubtem Rauchen oder ohne explizites Verbot: Der Vermieter kann eine intensive Reinigung verlangen — aber keine vollständige Renovation auf Mieterkosten, wenn diese über normalen Verschleiss hinausgeht. Das ist ein Graubereich, der häufig zu Streitigkeiten führt.

Was eine Nikotinreinigung kostet

Eine professionelle Nikotinreinigung geht weit über eine normale Endreinigung hinaus:

  • Wände und Decken: Spezialreinigung mit Nikotinentferner oder Neuanstrich — CHF 500 bis CHF 2'000 je nach Wohnungsgrösse
  • Böden: Intensivreinigung oder Schleifen beim Parkett
  • Fenster: Intensive Reinigung der Fugen und Rahmen
  • Gesamt für eine 3-Zimmer-Wohnung: CHF 1'000 bis CHF 3'500

Selbst entfernen: Ist das möglich?

Leichte Nikotinspuren an Wänden kann man mit speziellen Nikotinentferner-Sprays (im Baumarkt) und viel Arbeit reduzieren. Bei starker Verfärbung hilft nur Neuanstrich. Parkett mit Nikotinflecken muss oft geschliffen werden — das ist Spezialistenarbeit.

Vorbeugen für die Zukunft

Wer in einer neuen Wohnung raucht, sollte regelmässig lüften, Wände heller streichen lassen als üblich (Nikotinspuren fallen weniger auf), und allenfalls mit dem Vermieter vorab klären, was beim Auszug erwartet wird.