Böden sind grössenflächig und fallen bei der Abnahme sofort auf — Kratzer, Flecken und schlechte Reinigung werden direkt bemerkt. Je nach Bodenbelag gibt es unterschiedliche Anforderungen.
Parkett
Parkett ist empfindlich: kein nasses Aufwischen (Wasser schadet dem Holz), keine Scheuermittel. Kehren oder staubsaugen, dann mit einem kaum feuchten (fast trockenen) Mopp wischen. Tiefere Kratzer oder Flecken: je nach Mietvertrag und Abnutzungsgrad kann der Mieter dafür haften. Leichte Kratzer durch normalen Gebrauch sind akzeptierter Verschleiss.
Laminat
Laminat ist pflegeleichter als Parkett, aber auch nicht wasserfest. Feuchtes (nicht nasses) Aufwischen ist okay. Laminatreiniger gibt es im Detailhandel. Starke Kratzer können nicht repariert werden — beschädigte Lamellen müssen oft ausgetauscht werden (Kostenpunkt: CHF 15 bis CHF 30 pro m² beim Handwerker).
Steinböden (Platten, Terrakotta, Marmor)
Steinböden sind pflegeleicht: Feucht aufwischen mit einem milden Allzweckreiniger. Marmor braucht spezielle, säurefreie Reiniger (kein Essig!). Fugen zwischen Platten mit einer Fugenbürste oder alten Zahnbürste reinigen — dort setzt sich Dreck hartnäckig ab.
PVC und Linoleum
PVC-Böden (Vinylböden) sind robust und pflegeleicht. Feucht aufwischen, bei hartnäckigen Flecken etwas Allzweckreiniger. Linoleum reagiert empfindlich auf aggressive Chemikalien — spezielle Linoleumreiniger verwenden.
Kratzer und Abnutzung: Was der Mieter zahlen muss
In der Schweiz gilt das Prinzip des «normalen Verschleisses». Kratzer, die durch den normalen Gebrauch (Gehen, Möbel schieben) entstehen, sind kein Mieterschaden. Tiefe Kratzer durch Nachlässigkeit (Stühle ohne Filzpads, Heizgeräte mit harten Füssen) können dem Mieter belastet werden.
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