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Referenzzinssatz und Miete: Wann du eine Mietzinssenkung verlangen kannst

Der Referenzzinssatz beeinflusst deine Miete direkt. Wie er funktioniert und wann du handeln solltest.

Redaktion umzugsfirma-buchen.blog 12. May 2026 7 Min. Lesezeit

Der hypothekarische Referenzzinssatz ist ein Instrument, das die Schweizer Mietpreise direkt beeinflusst. Sinkt er, haben Mieter das Recht auf eine Mietzinssenkung. Steigt er, kann der Vermieter eine Erhöhung verlangen. Doch viele Mieter wissen nicht, wie sie dieses Recht nutzen können.

Was ist der Referenzzinssatz?

Der Referenzzinssatz basiert auf dem Durchschnittszins aller inländischen Hypotheken. Er wird vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) vierteljährlich veröffentlicht. Aktuell liegt er bei 1.75% (Stand Mai 2026 — prüfe den aktuellen Stand auf bwo.admin.ch).

Wie beeinflusst er deine Miete?

Jede Mietzinsveränderung basiert auf einer Formel: Eine Änderung des Referenzzinssatzes um 0.25 Prozentpunkte berechtigt zu einer Mietzinsanpassung von ca. 2.9%. Sinkt der Satz von 2.0% auf 1.75%, hast du als Mieter Anspruch auf eine Reduktion von ca. 2.9%.

Wie verlangst du eine Senkung?

  1. Prüfe: Welcher Referenzzinssatz galt, als deine Miete zuletzt festgelegt oder angepasst wurde? (Steht oft im Mietvertrag oder in der letzten Mietzinsanpassung)
  2. Vergleiche mit dem aktuellen Satz
  3. Wenn er gesunken ist: Schriftlich beim Vermieter eine Senkung verlangen (Musterbrief beim Mieterverband)
  4. Frist: Es gibt keine gesetzliche Frist — aber je früher, desto besser

Was wenn der Vermieter ablehnt?

Der Vermieter kann ablehnen, wenn er gleichzeitig Kostensteigerungen geltend machen kann (z.B. gestiegene Unterhaltskosten oder Inflation). In der Praxis gleichen sich Senkung und Kostensteigerung oft teilweise aus. Wenn der Vermieter trotzdem ablehnt: Schlichtungsstelle.

Wann der Vermieter erhöhen darf

Steigt der Referenzzinssatz, kann der Vermieter die Miete erhöhen — aber er muss die Erhöhung schriftlich ankündigen, begründen und auf den nächsten Kündigungstermin wirksam machen. Als Mieter kannst du die Erhöhung innert 30 Tagen bei der Schlichtungsstelle anfechten.

Praktischer Tipp

Viele Mieter verschenken jährlich CHF 500 bis CHF 2'000, weil sie eine berechtigte Senkung nicht einfordern. Prüfe bei jeder Änderung des Referenzzinssatzes, ob deine Miete korrekt ist — der Mieterverband hilft dir dabei.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtsstand: Schweizerisches OR, 2026. Bei konkreten Fragen empfehlen wir den Mieterverband Schweiz.