Der hypothekarische Referenzzinssatz liegt aktuell bei 1,75% (Stand 2026). Viele Mieter wissen nicht, dass ihnen bei einem Zinssatz-Rückgang eine Mietzinssenkung zusteht.
Wie funktioniert der Referenzzinssatz?
Der Referenzzinssatz wird vom Bundesamt für Wohnungswesen vierteljährlich publiziert. Sinkt er, haben Mieter Anspruch auf eine proportionale Mietzinssenkung. Steigt er, kann der Vermieter eine Erhöhung verlangen.
Stehen Ihnen eine Senkung zu?
- Prüfen Sie, bei welchem Referenzzinssatz Ihre letzte Mietzinsanpassung war
- War der Zinssatz damals höher als heute? → Sie haben Anspruch auf Senkung
- Faustregel: Pro 0,25% Zinssenkung = ca. 2,91% Mietzinsreduktion
So fordern Sie die Senkung
- Mietvertrag prüfen: Letzter Referenzzinssatz bei Vertragsabschluss oder letzter Anpassung
- Berechnen: Mieterverband bietet Online-Rechner
- Schriftlich fordern: Eingeschriebener Brief an Vermieter
- Frist setzen: 30 Tage zur Stellungnahme
- Bei Ablehnung: Schlichtungsbehörde (kostenlos)
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