Viele Schweizer haben zu wenig flüssiges Eigenkapital für eine Immobilie. Die Pensionskasse (2. Säule) kann helfen — bis zu einem gewissen Grad. Aber der Vorbezug hat langfristige Konsequenzen.
Vorbezug aus der Pensionskasse
Du kannst PK-Gelder für den Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum beziehen. Bedingungen:
- Mindestbetrag: CHF 20'000
- Alle 5 Jahre möglich
- Nur für selbst bewohntes Wohneigentum
- Ab 50 Jahren: Begrenzung auf das Guthaben mit 50 oder die Hälfte des aktuellen Guthabens
Steuerliche Konsequenzen
Der Vorbezug wird als Einkommen besteuert — aber zu einem reduzierten Satz (Kapitalauszahlungssteuer). Bei CHF 100'000 Vorbezug rechne mit ca. CHF 5'000 bis CHF 12'000 Steuern je nach Kanton und Wohnsitz.
Auswirkungen auf die Rente
Der Vorbezug schmälert dein PK-Guthaben — und damit deine spätere Rente. Ein Vorbezug von CHF 100'000 kann die monatliche Rente um CHF 300 bis CHF 500 reduzieren. Überlege deshalb gut, ob du das kompensieren kannst (z.B. durch freiwillige 3a-Einzahlungen).
Alternative: PK-Verpfändung
Statt das Geld zu beziehen, kannst du dein PK-Guthaben als Sicherheit für die Hypothek verpfänden. Die Bank akzeptiert das als Eigenkapitalersatz. Vorteil: Dein PK-Guthaben bleibt bestehen und verzinst sich weiter. Nachteil: Die Hypothek ist höher und damit die Zinsbelastung.
3. Säule (Säule 3a)
Auch 3a-Guthaben können für den Immobilienkauf eingesetzt werden — unter ähnlichen Bedingungen wie die PK. Vorteil: Weniger Auswirkung auf die Altersvorsorge als der PK-Vorbezug.
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