Liftkosten in der Nebenkosten-Abrechnung: Was ist erlaubt? | umzugsfirma-buchen.blog
umzugsfirma-buchen.blog
R
Redaktion umzugsfirma-buchen.blog Schweizer Ratgeber für Umzug, Miete und Wohnen · Rechtsstand 2026
Nebenkosten

Liftkosten in der Nebenkosten-Abrechnung: Was ist erlaubt?

Aufzug im Haus? So werden Liftkosten auf die Mieter verteilt — und warum auch Erdgeschoss-Bewohner zahlen müssen.

Redaktion umzugsfirma-buchen.blog 18. May 2026 5 Min. Lesezeit

Liftkosten sind ein fester Bestandteil der Nebenkosten in Mehrfamilienhäusern. Der Verteiler sorgt regelmässig für Diskussionen.

Was gehört zu den Liftkosten?

  • Strom für den Betrieb
  • Wartung und Service (Monteur-Besuche)
  • Notruf-Anlage
  • Reinigung der Liftkabine

Was NICHT dazu gehört

  • Reparaturen und Ersatzteile
  • Modernisierung des Lifts
  • Einbau neuer Sicherheitssysteme

Muss das Erdgeschoss mitbezahlen?

Ja. In der Schweiz werden Liftkosten üblicherweise nach Wohnfläche auf alle Mietparteien verteilt — unabhängig vom Stockwerk. Es gibt keine gesetzliche Ausnahme für das Erdgeschoss.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtsstand: Schweizerisches OR, 2026. Bei konkreten Fragen empfehlen wir den Mieterverband Schweiz.