Liftkosten sind ein fester Bestandteil der Nebenkosten in Mehrfamilienhäusern. Der Verteiler sorgt regelmässig für Diskussionen.
Was gehört zu den Liftkosten?
- Strom für den Betrieb
- Wartung und Service (Monteur-Besuche)
- Notruf-Anlage
- Reinigung der Liftkabine
Was NICHT dazu gehört
- Reparaturen und Ersatzteile
- Modernisierung des Lifts
- Einbau neuer Sicherheitssysteme
Muss das Erdgeschoss mitbezahlen?
Ja. In der Schweiz werden Liftkosten üblicherweise nach Wohnfläche auf alle Mietparteien verteilt — unabhängig vom Stockwerk. Es gibt keine gesetzliche Ausnahme für das Erdgeschoss.
Sie planen einen Umzug? Auf umzugsfirma-buchen.ch erhalten Sie kostenlose Offerten von geprüften lokalen Partnerfirmen.
Jetzt Offerten vergleichen →