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Gartenpflege als Nebenkosten: Wer zahlt Rasen, Hecke & Bäume?

Darf der Vermieter Gartenarbeiten als Nebenkosten verrechnen? Die Regeln in der Schweiz — und wann Sie sich wehren können.

Redaktion umzugsfirma-buchen.blog 18. May 2026 5 Min. Lesezeit

Gartenpflege ist eine der umstrittensten Nebenkostenpositionen. Grundsätzlich darf der Vermieter die laufende Pflege verrechnen — aber nicht alles.

Erlaubt als Nebenkosten

  • Rasenmähen (regelmässig)
  • Hecke schneiden
  • Unkraut jäten
  • Laub entfernen

NICHT erlaubt

  • Baum fällen oder ersetzen (= Werterhaltung/Investition)
  • Neubepflanzung
  • Gartenumgestaltung
  • Spielplatz-Geräte erneuern
Wichtig: Nur wenn im Mietvertrag «Gartenpflege» als Nebenkosten aufgeführt ist, darf sie verrechnet werden.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtsstand: Schweizerisches OR, 2026. Bei konkreten Fragen empfehlen wir den Mieterverband Schweiz.