Gartenpflege ist eine der umstrittensten Nebenkostenpositionen. Grundsätzlich darf der Vermieter die laufende Pflege verrechnen — aber nicht alles.
Erlaubt als Nebenkosten
- Rasenmähen (regelmässig)
- Hecke schneiden
- Unkraut jäten
- Laub entfernen
NICHT erlaubt
- Baum fällen oder ersetzen (= Werterhaltung/Investition)
- Neubepflanzung
- Gartenumgestaltung
- Spielplatz-Geräte erneuern
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