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Nachmieter stellen: So wirst du den Mietvertrag vor dem Verfalltag los

Du willst vor dem nächsten Verfalltag ausziehen? Mit einem zumutbaren Nachmieter ist das möglich.

Redaktion umzugsfirma-buchen.blog 26. April 2026 6 Min. Lesezeit

Du hast ein tolles Jobangebot in einer anderen Stadt, willst zusammenziehen oder einfach umziehen — aber der nächste Verfalltag ist in 5 Monaten und die 3-Monatige Kündigungsfrist lässt dich nicht vor diesem Termin raus. Was tun? Einen Nachmieter stellen.

Was das Gesetz sagt

Nach Art. 264 OR kann ein Mieter den Mietvertrag vorzeitig auflösen, wenn er einen «zumutbaren Ersatzmieter» (Nachmieter) vorschlägt. Der neue Mieter muss bereit und in der Lage sein, den Vertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.

Was «zumutbar» bedeutet

Der Nachmieter muss:

  • Finanziell in der Lage sein, die Miete zu zahlen (Einkommensnachweis)
  • Bereit sein, den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen zu übernehmen
  • Für den Vermieter akzeptabel sein (keine offensichtlichen Gründe zur Ablehnung)

Der Vermieter kann einen Nachmieter nur aus wichtigen Gründen ablehnen — z.B. mangelhafte Bonität oder Überbelegung.

Wie viele Nachmieter brauchst du?

In der Praxis wird empfohlen, mindestens 2 bis 3 zumutbare Kandidaten vorzuschlagen — für den Fall, dass einer abgelehnt wird. So zeigst du, dass du dich ernsthaft bemüht hast.

Vorgehen

  1. Inseriere die Wohnung auf den üblichen Plattformen (Homegate, ImmoScout24, Flatfox)
  2. Führe Besichtigungen durch und sammle Bewerbungsdossiers
  3. Leite die Dossiers der besten Kandidaten an den Vermieter weiter
  4. Der Vermieter hat eine angemessene Prüffrist (ca. 2-3 Wochen)
  5. Sobald ein Nachmieter akzeptiert wird: Du bist frei

Fristen

Der Nachmieter muss den Vertrag nahtlos übernehmen — keine Lücke. Du kannst nicht einfach 2 Monate Leerstand erzeugen und dann einen Nachmieter präsentieren.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtsstand: Schweizerisches OR, 2026. Bei konkreten Fragen empfehlen wir den Mieterverband Schweiz.