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Mietrecht

Nachmieter stellen in der Schweiz: So werden Sie den Mietvertrag vorzeitig los

Sie wollen vor dem Verfalltag ausziehen? Mit einem zumutbaren Nachmieter ist das möglich. Regeln, Fristen und häufige Fehler.

Redaktion umzugsfirma-buchen.blog 18. May 2026 7 Min. Lesezeit

Wer vor dem Kündigungstermin aus der Wohnung möchte, kann einen Nachmieter (Ersatzmieter) stellen. Der Vermieter muss diesen akzeptieren, wenn er zumutbar ist.

Voraussetzungen

  • Zumutbar: Der Nachmieter muss zahlungsfähig sein und den Mietvertrag zu gleichen Bedingungen übernehmen
  • Schriftlich: Name, Adresse, Einkommen/Bonität des Nachmieters mitteilen
  • Frist: Mindestens 30 Tage vor gewünschtem Auszugsdatum
  • Anzahl: In der Regel genügt 1 zumutbarer Nachmieter

Häufige Fehler

  • Nur mündlich Bescheid geben (immer schriftlich!)
  • Nachmieter ohne Bonitätsnachweis vorschlagen
  • Zu spät kommen (weniger als 30 Tage vor Termin)
  • Nachmieter der tiefere Miete will (nicht zumutbar)

Was wenn der Vermieter ablehnt?

Lehnt der Vermieter einen zumutbaren Nachmieter ohne triftigen Grund ab, sind Sie ab dem vorgeschlagenen Übernahmedatum von der Mietzinspflicht befreit. Im Streitfall: Schlichtungsbehörde.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtsstand: Schweizerisches OR, 2026. Bei konkreten Fragen empfehlen wir den Mieterverband Schweiz.