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Mietrecht

Mietzins zu hoch? So fechten Sie den Anfangsmietzins an

Ist Ihre Miete überhöht? So prüfen Sie den Anfangsmietzins und fechten ihn bei der Schlichtungsbehörde an — mit Frist und Vorgehensweise.

Redaktion umzugsfirma-buchen.blog 18. May 2026 7 Min. Lesezeit

In der Schweiz haben Sie das Recht, den Anfangsmietzins innert 30 Tagen nach Einzug bei der Schlichtungsbehörde anzufechten. Voraussetzung: Die Miete ist deutlich höher als die Vormiete oder ortsübliche Vergleichsmiete.

Wann ist eine Anfechtung sinnvoll?

  • Die Miete ist mehr als 10% höher als die Vormiete
  • Die Miete liegt deutlich über dem Quartier-Durchschnitt
  • Der Vermieter erzielt eine überhöhte Rendite (über 2% + Referenzzinssatz)
  • Sie wurden in einer Notsituation (Wohnungsmangel) zur Unterschrift gedrängt

Vorgehensweise

  1. Vormiete erfragen: Vermieter muss die Vormiete auf dem kantonalen Formular deklarieren
  2. Vergleichsmieten recherchieren: Wüest Partner, Homegate, Comparis
  3. Schlichtungsbehörde kontaktieren: Innerhalb von 30 Tagen nach Einzug
  4. Verhandlung: Kostenlos, kein Anwalt nötig
Wichtig: Die 30-Tage-Frist beginnt am Tag des Einzugs (nicht der Vertragsunterzeichnung). Versäumen Sie diese Frist nicht!
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtsstand: Schweizerisches OR, 2026. Bei konkreten Fragen empfehlen wir den Mieterverband Schweiz.