In der Schweiz haben Sie das Recht, den Anfangsmietzins innert 30 Tagen nach Einzug bei der Schlichtungsbehörde anzufechten. Voraussetzung: Die Miete ist deutlich höher als die Vormiete oder ortsübliche Vergleichsmiete.
Wann ist eine Anfechtung sinnvoll?
- Die Miete ist mehr als 10% höher als die Vormiete
- Die Miete liegt deutlich über dem Quartier-Durchschnitt
- Der Vermieter erzielt eine überhöhte Rendite (über 2% + Referenzzinssatz)
- Sie wurden in einer Notsituation (Wohnungsmangel) zur Unterschrift gedrängt
Vorgehensweise
- Vormiete erfragen: Vermieter muss die Vormiete auf dem kantonalen Formular deklarieren
- Vergleichsmieten recherchieren: Wüest Partner, Homegate, Comparis
- Schlichtungsbehörde kontaktieren: Innerhalb von 30 Tagen nach Einzug
- Verhandlung: Kostenlos, kein Anwalt nötig
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