Wer eine Wohnung sucht und abgelehnt wird, fragt sich oft: Lag es an meinem Namen? An meinem Einkommen? An meiner Herkunft? Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe ist in der Schweiz ein reales Problem.
Was erlaubt ist
Der Vermieter darf Bewerber nach sachlichen Kriterien auswählen: Bonität, Einkommensverhältnis (Miete max. 1/3 des Nettolohns), stabile Arbeitssituation, keine Betreibungen. Das ist sein Recht.
Was nicht erlaubt ist
Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Nationalität, Geschlecht, Religion, Behinderung oder Familienstand ist rechtswidrig. In der Praxis ist es aber schwierig, Diskriminierung zu beweisen — der Vermieter muss seine Ablehnung nicht begründen.
Was du tun kannst
- Ein vollständiges Bewerbungsdossier einreichen (Betreibungsauszug, Lohnausweis, Referenzen)
- Professionell auftreten (Dossier sauber, Anschreiben angepasst)
- Bei Verdacht auf Diskriminierung: kantonale Fachstelle für Integration oder Antidiskriminierungsstelle kontaktieren
- Mieterverband für Beratung
Städtische Massnahmen
Einige Städte (z.B. Zürich, Bern) haben Antidiskriminierungsstellen, die Meldungen entgegennehmen und vermitteln. In schweren Fällen können zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden.
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