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Mietrecht

Diskriminierung bei der Wohnungssuche: Was erlaubt ist und wo die Grenze liegt

Ausländischer Name, Sozialhilfe, Familie mit Kindern — Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe ist verbreitet. Was du tun kannst.

Redaktion umzugsfirma-buchen.blog 26. April 2026 5 Min. Lesezeit

Wer eine Wohnung sucht und abgelehnt wird, fragt sich oft: Lag es an meinem Namen? An meinem Einkommen? An meiner Herkunft? Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe ist in der Schweiz ein reales Problem.

Was erlaubt ist

Der Vermieter darf Bewerber nach sachlichen Kriterien auswählen: Bonität, Einkommensverhältnis (Miete max. 1/3 des Nettolohns), stabile Arbeitssituation, keine Betreibungen. Das ist sein Recht.

Was nicht erlaubt ist

Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Nationalität, Geschlecht, Religion, Behinderung oder Familienstand ist rechtswidrig. In der Praxis ist es aber schwierig, Diskriminierung zu beweisen — der Vermieter muss seine Ablehnung nicht begründen.

Was du tun kannst

  • Ein vollständiges Bewerbungsdossier einreichen (Betreibungsauszug, Lohnausweis, Referenzen)
  • Professionell auftreten (Dossier sauber, Anschreiben angepasst)
  • Bei Verdacht auf Diskriminierung: kantonale Fachstelle für Integration oder Antidiskriminierungsstelle kontaktieren
  • Mieterverband für Beratung

Städtische Massnahmen

Einige Städte (z.B. Zürich, Bern) haben Antidiskriminierungsstellen, die Meldungen entgegennehmen und vermitteln. In schweren Fällen können zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtsstand: Schweizerisches OR, 2026. Bei konkreten Fragen empfehlen wir den Mieterverband Schweiz.