Deine Wohnung ist dein privater Raum — auch wenn sie dem Vermieter gehört. Er darf nicht einfach reinspazieren.
Grundsatz: Kein Zutritt ohne Ankündigung
Der Vermieter hat kein generelles Zutrittsrecht. Er darf die Wohnung nur betreten, wenn:
- Es einen begründeten Anlass gibt (Reparatur, Besichtigung, Notsituation)
- Er den Besuch rechtzeitig ankündigt (mindestens 1-2 Wochen vorher, bei Besichtigungen)
- Der Mieter zustimmt (zu einem vereinbarten Termin)
Wann der Vermieter rein darf
- Reparaturen und Wartungsarbeiten (angekündigt)
- Wohnungsbesichtigungen bei Verkauf oder Neuvermietung (mit angemessener Vorankündigung)
- Notfälle: Wasserrohrbruch, Feuer, Gas — hier darf sofort eingetreten werden
Was du tun kannst
Wenn der Vermieter unangemeldet erscheint oder zu häufig Besichtigungen durchführt: Schriftlich mitteilen, dass du dir das verbittest. Bei wiederholten Verstössen: Schlichtungsstelle oder Polizei (bei Hausfriedensbruch).
Besichtigungen bei Neuvermietung
Während der Kündigungsfrist muss der Mieter Besichtigungen durch Kaufinteressenten oder Nachmieter dulden — aber in zumutbarem Rahmen. Nicht täglich, nicht zu Unzeiten, und mit mindestens 1 Woche Voranmeldung.
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