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Mietrecht

Darf der Vermieter einfach in meine Wohnung? Zutrittsrecht und Grenzen

Der Vermieter will in die Wohnung — muss er fragen? Was das Mietrecht zum Zutrittsrecht sagt.

Redaktion umzugsfirma-buchen.blog 2. May 2026 5 Min. Lesezeit

Deine Wohnung ist dein privater Raum — auch wenn sie dem Vermieter gehört. Er darf nicht einfach reinspazieren.

Grundsatz: Kein Zutritt ohne Ankündigung

Der Vermieter hat kein generelles Zutrittsrecht. Er darf die Wohnung nur betreten, wenn:

  • Es einen begründeten Anlass gibt (Reparatur, Besichtigung, Notsituation)
  • Er den Besuch rechtzeitig ankündigt (mindestens 1-2 Wochen vorher, bei Besichtigungen)
  • Der Mieter zustimmt (zu einem vereinbarten Termin)

Wann der Vermieter rein darf

  • Reparaturen und Wartungsarbeiten (angekündigt)
  • Wohnungsbesichtigungen bei Verkauf oder Neuvermietung (mit angemessener Vorankündigung)
  • Notfälle: Wasserrohrbruch, Feuer, Gas — hier darf sofort eingetreten werden

Was du tun kannst

Wenn der Vermieter unangemeldet erscheint oder zu häufig Besichtigungen durchführt: Schriftlich mitteilen, dass du dir das verbittest. Bei wiederholten Verstössen: Schlichtungsstelle oder Polizei (bei Hausfriedensbruch).

Besichtigungen bei Neuvermietung

Während der Kündigungsfrist muss der Mieter Besichtigungen durch Kaufinteressenten oder Nachmieter dulden — aber in zumutbarem Rahmen. Nicht täglich, nicht zu Unzeiten, und mit mindestens 1 Woche Voranmeldung.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtsstand: Schweizerisches OR, 2026. Bei konkreten Fragen empfehlen wir den Mieterverband Schweiz.