Die Untervermietung ist ein Recht des Mieters — aber kein unbegrenztes. Das OR regelt klar, unter welchen Bedingungen du untervermieten darfst.
Grundsatz: Erlaubt mit Zustimmung
Art. 262 OR: Du darfst die Mietsache ganz oder teilweise untervermieten — wenn der Vermieter zustimmt. Die Zustimmung darf nur aus bestimmten Gründen verweigert werden.
Ablehnungsgründe des Vermieters
- Du legst die Bedingungen der Untervermietung nicht offen
- Die Bedingungen sind im Vergleich zum Hauptmietvertrag unbillig
- Dem Vermieter entstehen wesentliche Nachteile
Pflichten des Mieters
- Vermieter schriftlich um Zustimmung bitten (Name, Dauer, Preis angeben)
- Untermietvertrag abschliessen
- Nicht teurer untervermieten als die eigene Miete (kein Wucher)
- Für Schäden des Untermieters haften
Ohne Zustimmung untervermieten?
Wer ohne Zustimmung untervermietet, riskiert eine Mahnung und bei Wiederholung die Kündigung. Der Vermieter kann auch den Untermieter direkt aus der Wohnung weisen.
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