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Mietrecht

Untervermietung: Deine Rechte und Pflichten als Mieter

Untervermietung ist erlaubt — aber mit Regeln. Was du darfst, was nicht, und wie du vorgehst.

Redaktion umzugsfirma-buchen.blog 4. May 2026 5 Min. Lesezeit

Die Untervermietung ist ein Recht des Mieters — aber kein unbegrenztes. Das OR regelt klar, unter welchen Bedingungen du untervermieten darfst.

Grundsatz: Erlaubt mit Zustimmung

Art. 262 OR: Du darfst die Mietsache ganz oder teilweise untervermieten — wenn der Vermieter zustimmt. Die Zustimmung darf nur aus bestimmten Gründen verweigert werden.

Ablehnungsgründe des Vermieters

  • Du legst die Bedingungen der Untervermietung nicht offen
  • Die Bedingungen sind im Vergleich zum Hauptmietvertrag unbillig
  • Dem Vermieter entstehen wesentliche Nachteile

Pflichten des Mieters

  • Vermieter schriftlich um Zustimmung bitten (Name, Dauer, Preis angeben)
  • Untermietvertrag abschliessen
  • Nicht teurer untervermieten als die eigene Miete (kein Wucher)
  • Für Schäden des Untermieters haften

Ohne Zustimmung untervermieten?

Wer ohne Zustimmung untervermietet, riskiert eine Mahnung und bei Wiederholung die Kündigung. Der Vermieter kann auch den Untermieter direkt aus der Wohnung weisen.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtsstand: Schweizerisches OR, 2026. Bei konkreten Fragen empfehlen wir den Mieterverband Schweiz.