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Redaktion umzugsfirma-buchen.blog Schweizer Ratgeber für Umzug, Miete und Wohnen · Rechtsstand 2026
Miete

Schäden in der Mietwohnung: Wer zahlt — Mieter oder Vermieter?

Normaler Verschleiss oder Mieterschaden? Diese Unterscheidung entscheidet über deine Kaution.

Redaktion umzugsfirma-buchen.blog 2. May 2026 7 Min. Lesezeit

Ein Kratzer im Parkett, ein Loch in der Wand, ein abgeplatzter Lack an der Küche — sind das Schäden, für die du als Mieter aufkommen musst? Oder normaler Verschleiss? Die Unterscheidung ist zentral beim Auszug.

Normaler Verschleiss: Vermieter zahlt

Normaler Verschleiss entsteht durch den üblichen Gebrauch der Wohnung über die Mietdauer. Beispiele:

  • Leichtes Verblassen der Wandfarbe nach Jahren
  • Gebrauchsspuren auf dem Parkett (durch normales Gehen)
  • Verblasste Vorhangspuren an der Wand
  • Kleine Nagellöcher von Bildern
  • Leichte Kalkspuren an Armaturen

Mieterschaden: Mieter zahlt

Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch oder Nachlässigkeit entstehen:

  • Tiefe Kratzer im Parkett durch Stühle ohne Filzpads
  • Brandlöcher im Teppich
  • Grosse Löcher in der Wand (Dübellöcher in grösserer Zahl)
  • Flecken durch verschüttete Chemikalien
  • Schäden durch Haustiere (Kratzer an Türen)

Die paritätische Lebensdauertabelle

Die Schweiz hat ein einzigartiges Instrument: Die paritätische Lebensdauertabelle (erstellt von Mieter- und Hauseigentümerverbänden). Sie definiert für praktisch jeden Bestandteil einer Wohnung eine erwartete Lebensdauer:

  • Wandanstrich: 8 bis 15 Jahre
  • Parkettboden: 25 bis 50 Jahre
  • Kühlschrank: 15 Jahre
  • Lavabo: 30 Jahre

Wenn ein Gegenstand seine Lebensdauer erreicht hat, zahlt der Mieter nichts — unabhängig vom Zustand. Bei vorzeitigem Schaden zahlt der Mieter den Zeitwert (proportional zur Restlebensdauer).

Praktisches Beispiel

Parkett wurde vor 15 Jahren verlegt. Lebensdauer laut Tabelle: 25 Jahre. Du hast tiefe Kratzer verursacht. Der Neuwert ist CHF 5'000. Du zahlst: (25-15)/25 × CHF 5'000 = CHF 2'000 — die restliche Lebensdauer anteilig.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtsstand: Schweizerisches OR, 2026. Bei konkreten Fragen empfehlen wir den Mieterverband Schweiz.