Ein Kratzer im Parkett, ein Loch in der Wand, ein abgeplatzter Lack an der Küche — sind das Schäden, für die du als Mieter aufkommen musst? Oder normaler Verschleiss? Die Unterscheidung ist zentral beim Auszug.
Normaler Verschleiss: Vermieter zahlt
Normaler Verschleiss entsteht durch den üblichen Gebrauch der Wohnung über die Mietdauer. Beispiele:
- Leichtes Verblassen der Wandfarbe nach Jahren
- Gebrauchsspuren auf dem Parkett (durch normales Gehen)
- Verblasste Vorhangspuren an der Wand
- Kleine Nagellöcher von Bildern
- Leichte Kalkspuren an Armaturen
Mieterschaden: Mieter zahlt
Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch oder Nachlässigkeit entstehen:
- Tiefe Kratzer im Parkett durch Stühle ohne Filzpads
- Brandlöcher im Teppich
- Grosse Löcher in der Wand (Dübellöcher in grösserer Zahl)
- Flecken durch verschüttete Chemikalien
- Schäden durch Haustiere (Kratzer an Türen)
Die paritätische Lebensdauertabelle
Die Schweiz hat ein einzigartiges Instrument: Die paritätische Lebensdauertabelle (erstellt von Mieter- und Hauseigentümerverbänden). Sie definiert für praktisch jeden Bestandteil einer Wohnung eine erwartete Lebensdauer:
- Wandanstrich: 8 bis 15 Jahre
- Parkettboden: 25 bis 50 Jahre
- Kühlschrank: 15 Jahre
- Lavabo: 30 Jahre
Wenn ein Gegenstand seine Lebensdauer erreicht hat, zahlt der Mieter nichts — unabhängig vom Zustand. Bei vorzeitigem Schaden zahlt der Mieter den Zeitwert (proportional zur Restlebensdauer).
Praktisches Beispiel
Parkett wurde vor 15 Jahren verlegt. Lebensdauer laut Tabelle: 25 Jahre. Du hast tiefe Kratzer verursacht. Der Neuwert ist CHF 5'000. Du zahlst: (25-15)/25 × CHF 5'000 = CHF 2'000 — die restliche Lebensdauer anteilig.
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