Renovationen in Mietwohnungen sind ein häufiger Streitpunkt. Grundsätzlich ist der Vermieter für den Unterhalt der Wohnung verantwortlich — aber er kann die Kosten unter bestimmten Bedingungen auf den Mieter umlegen.
Werterhaltende vs. wertvermehrende Renovation
Werterhaltend: Ersatz von defekten oder abgenutzten Teilen durch gleichwertige. Beispiel: Alter Kühlschrank wird durch neuen gleichwertigen ersetzt. Diese Kosten trägt der Vermieter — er kann sie NICHT auf die Miete umlegen.
Wertvermehrend: Verbesserung über den bisherigen Standard hinaus. Beispiel: Einfache Küche wird durch Luxusküche ersetzt. Diese Kosten kann der Vermieter teilweise auf die Miete umlegen (Mietzinserhöhung).
Wann der Vermieter renovieren muss
Wenn Bestandteile der Wohnung ihre Lebensdauer erreicht haben (gemäss paritätischer Lebensdauertabelle), muss der Vermieter sie ersetzen — auf seine Kosten. Typische Lebensdauern:
- Küche (Einrichtung): 20 bis 25 Jahre
- Badezimmer: 25 bis 30 Jahre
- Bodenbeläge: 15 bis 40 Jahre (je nach Material)
- Wandanstrich: 8 bis 15 Jahre
Recht auf Mietzinsreduktion während der Renovation
Wenn die Renovation erhebliche Beeinträchtigungen verursacht (Lärm, Staub, eingeschränkte Nutzung), hast du als Mieter Anspruch auf eine Mietzinsreduktion während der Bauzeit. Die Höhe hängt vom Ausmass der Beeinträchtigung ab — 10 bis 50% sind üblich.
Mietzinserhöhung nach Renovation
Bei wertvermehrenden Investitionen darf der Vermieter die Miete erhöhen — aber nur um den Anteil, der den wertvermehrenden Teil betrifft. Die Erhöhung muss schriftlich angekündigt und begründet werden. Du kannst sie bei der Schlichtungsstelle anfechten.
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