Die paritätische Lebensdauertabelle — herausgegeben vom Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband (MV) und dem Hauseigentümerverband (HEV) — ist das zentrale Instrument, um bei Mieterschäden zu klären, wer wie viel zahlen muss.
Das Prinzip
Jeder Gegenstand in einer Wohnung hat eine erwartete Lebensdauer. Ist diese erreicht, hat der Gegenstand keinen Restwert mehr — der Mieter zahlt für Schäden nichts, unabhängig vom Zustand. Ist die Lebensdauer noch nicht erreicht, zahlt der Mieter nur den Zeitwert (anteilig zur Restlebensdauer).
Beispiele aus der Tabelle
- Wandanstrich: 8-15 Jahre
- Tapete: 10-15 Jahre
- Spannteppich: 10-15 Jahre
- Laminat: 15-20 Jahre
- Parkett: 25-50 Jahre
- Kühlschrank: 15 Jahre
- Lavabo: 30 Jahre
- Badewanne: 30 Jahre
- Küchenabdeckung: 25 Jahre
Berechnungsbeispiel
Laminatboden, Lebensdauer 20 Jahre, verlegt vor 12 Jahren. Du hast einen tiefen Kratzer verursacht. Neuverlegung kostet CHF 3'000. Berechnung: Restwert = (20-12)/20 × CHF 3'000 = CHF 1'200. Du zahlst CHF 1'200, der Vermieter den Rest.
Wo bekommt man die Tabelle?
Die vollständige Tabelle ist beim Mieterverband erhältlich (online oder als Broschüre). Als Mitglied erhältst du sie kostenlos. Die Tabelle wird regelmässig aktualisiert.
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