Der Vermieter repariert trotz wiederholter Aufforderung den Mangel nicht? In extremen Fällen erlaubt das Gesetz eine Druckmassnahme: die Hinterlegung der Miete auf einem Sperrkonto.
Was das Gesetz sagt (Art. 259g OR)
Der Mieter kann die Miete ganz oder teilweise bei einer vom Kanton bezeichneten Stelle hinterlegen, wenn der Vermieter einen erheblichen Mangel nicht innert einer angemessenen Frist behebt. Die Hinterlegung ist ein Druckmittel — das Geld wird erst freigegeben, wenn der Mangel behoben ist oder ein Gericht entscheidet.
Voraussetzungen
- Erheblicher Mangel (nicht jeder Kratzer genügt)
- Schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung wurde zugestellt
- Frist ist abgelaufen ohne Behebung
- Du informierst den Vermieter schriftlich über die Hinterlegung
Risiken
Wer die Miete hinterlegt, ohne die gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen, riskiert eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Deshalb: Immer vorher beim Mieterverband oder einem Anwalt beraten lassen.
Hinterlegungsstelle
Die Hinterlegung erfolgt bei der kantonalen Hinterlegungsstelle — oft die Friedensrichterbehörde oder ein spezielles Gericht. Nicht einfach die Miete nicht mehr überweisen — das wäre Zahlungsverzug!
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