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Mietrecht

Mietzinsminderung bei Lärm: Was du verlangen kannst und wie du vorgehst

Baulärm, Strassenlärm, laute Nachbarn — bei erheblicher Lärmbelästigung hast du Anspruch auf Mietzinsreduktion.

Redaktion umzugsfirma-buchen.blog 24. April 2026 5 Min. Lesezeit

Lärm ist ein häufiger Grund für Mietstreitigkeiten. Wenn der Lärm erheblich ist und die Wohnqualität beeinträchtigt, kannst du eine Mietzinsminderung verlangen.

Wann du Anspruch hast

Eine Mietzinsminderung ist möglich, wenn:

  • Baulärm (Renovation im Haus, Baustelle nebenan) dein Wohnen erheblich stört
  • Strassenlärm sich deutlich verändert hat (neue Strasse, Nachtflugregime)
  • Lärm aus dem Haus (defekte Heizung, lauter Lift) besteht

Nicht anspruchsberechtigt: Normaler Strassenlärm, der beim Einzug bereits bekannt war (Käufer- bzw. Mieter-Risiko).

Wie viel Reduktion?

Die Höhe hängt vom Ausmass der Beeinträchtigung ab:

  • Leichte Beeinträchtigung: 5-10%
  • Erhebliche Beeinträchtigung: 10-25%
  • Schwere Beeinträchtigung (kaum bewohnbar): 25-50%

Vorgehen

  1. Lärm dokumentieren (Lärmprotokoll, Fotos, Dezibel-Messungen)
  2. Vermieter schriftlich informieren und Mietzinsreduktion verlangen
  3. Bei Ablehnung: Schlichtungsstelle
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtsstand: Schweizerisches OR, 2026. Bei konkreten Fragen empfehlen wir den Mieterverband Schweiz.