Lärm ist ein häufiger Grund für Mietstreitigkeiten. Wenn der Lärm erheblich ist und die Wohnqualität beeinträchtigt, kannst du eine Mietzinsminderung verlangen.
Wann du Anspruch hast
Eine Mietzinsminderung ist möglich, wenn:
- Baulärm (Renovation im Haus, Baustelle nebenan) dein Wohnen erheblich stört
- Strassenlärm sich deutlich verändert hat (neue Strasse, Nachtflugregime)
- Lärm aus dem Haus (defekte Heizung, lauter Lift) besteht
Nicht anspruchsberechtigt: Normaler Strassenlärm, der beim Einzug bereits bekannt war (Käufer- bzw. Mieter-Risiko).
Wie viel Reduktion?
Die Höhe hängt vom Ausmass der Beeinträchtigung ab:
- Leichte Beeinträchtigung: 5-10%
- Erhebliche Beeinträchtigung: 10-25%
- Schwere Beeinträchtigung (kaum bewohnbar): 25-50%
Vorgehen
- Lärm dokumentieren (Lärmprotokoll, Fotos, Dezibel-Messungen)
- Vermieter schriftlich informieren und Mietzinsreduktion verlangen
- Bei Ablehnung: Schlichtungsstelle
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