Kündigung anfechten: So verteidigst du dich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung | umzugsfirma-buchen.blog
umzugsfirma-buchen.blog
R
Redaktion umzugsfirma-buchen.blog Schweizer Ratgeber für Umzug, Miete und Wohnen · Rechtsstand 2026
Mietrecht

Kündigung anfechten: So verteidigst du dich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung

Der Vermieter hat gekündigt — aber ist die Kündigung rechtens? So prüfst du sie und fechtest sie an.

Redaktion umzugsfirma-buchen.blog 16. May 2026 7 Min. Lesezeit

Eine Kündigung der Wohnung durch den Vermieter ist ein Schock. Aber: Nicht jede Kündigung ist gültig, und selbst gültige Kündigungen können angefochten werden.

Formelle Prüfung

Prüfe zuerst die Form:

  • Wurde das amtliche Formular des Kantons verwendet? (Pflicht in vielen Kantonen)
  • Wurde die Kündigung allen Mietvertragspartnern separat zugestellt?
  • Ist die Kündigungsfrist eingehalten?
  • Fällt die Kündigung auf einen gültigen Verfalltag?

Fehlt eines davon: Die Kündigung ist nichtig (unwirksam). Du musst nichts tun — sie gilt einfach nicht.

Materielle Prüfung: Missbräuchlich?

Eine formal korrekte Kündigung kann trotzdem missbräuchlich sein (Art. 271 OR). Missbräuchlich ist sie, wenn:

  • Sie als Vergeltung für eine berechtigte Forderung des Mieters erfolgt (z.B. Mietzinssenkung)
  • Sie den Mieter unter Druck setzen soll
  • Kein legitimer Grund besteht
  • Sie gegen Treu und Glauben verstösst

Frist: 30 Tage

Du hast 30 Tage ab Erhalt der Kündigung Zeit, sie bei der Schlichtungsstelle anzufechten. Diese Frist ist nicht verlängerbar — wer sie verpasst, akzeptiert die Kündigung.

Erstreckung

Auch wenn die Kündigung gültig und nicht missbräuchlich ist: Du kannst eine Erstreckung des Mietverhältnisses beantragen. Das gibt dir mehr Zeit, eine neue Wohnung zu finden. Für Wohnungen: bis zu 4 Jahre Erstreckung möglich.

Kosten der Anfechtung

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Wenn du Mitglied im Mieterverband bist, bekommst du dort auch kostenlose Beratung und Begleitung.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtsstand: Schweizerisches OR, 2026. Bei konkreten Fragen empfehlen wir den Mieterverband Schweiz.