Eine Kündigung der Wohnung durch den Vermieter ist ein Schock. Aber: Nicht jede Kündigung ist gültig, und selbst gültige Kündigungen können angefochten werden.
Formelle Prüfung
Prüfe zuerst die Form:
- Wurde das amtliche Formular des Kantons verwendet? (Pflicht in vielen Kantonen)
- Wurde die Kündigung allen Mietvertragspartnern separat zugestellt?
- Ist die Kündigungsfrist eingehalten?
- Fällt die Kündigung auf einen gültigen Verfalltag?
Fehlt eines davon: Die Kündigung ist nichtig (unwirksam). Du musst nichts tun — sie gilt einfach nicht.
Materielle Prüfung: Missbräuchlich?
Eine formal korrekte Kündigung kann trotzdem missbräuchlich sein (Art. 271 OR). Missbräuchlich ist sie, wenn:
- Sie als Vergeltung für eine berechtigte Forderung des Mieters erfolgt (z.B. Mietzinssenkung)
- Sie den Mieter unter Druck setzen soll
- Kein legitimer Grund besteht
- Sie gegen Treu und Glauben verstösst
Frist: 30 Tage
Du hast 30 Tage ab Erhalt der Kündigung Zeit, sie bei der Schlichtungsstelle anzufechten. Diese Frist ist nicht verlängerbar — wer sie verpasst, akzeptiert die Kündigung.
Erstreckung
Auch wenn die Kündigung gültig und nicht missbräuchlich ist: Du kannst eine Erstreckung des Mietverhältnisses beantragen. Das gibt dir mehr Zeit, eine neue Wohnung zu finden. Für Wohnungen: bis zu 4 Jahre Erstreckung möglich.
Kosten der Anfechtung
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Wenn du Mitglied im Mieterverband bist, bekommst du dort auch kostenlose Beratung und Begleitung.
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