Eine Trennung ist emotional belastend — und die Mietwohnung wird zum Streitpunkt. Wer darf bleiben? Wer muss gehen? Was passiert mit dem Mietvertrag?
Beide stehen im Mietvertrag (Solidarhaftung)
Wenn beide Partner den Mietvertrag unterzeichnet haben, haften beide solidarisch für die gesamte Miete. Eine Kündigung kann nur von beiden gemeinsam ausgesprochen werden. Das bedeutet: Keiner kann den anderen einfach rauswerfen.
Lösungen bei Trennung
- Einvernehmliche Vertragsänderung: Beide bitten den Vermieter, den Vertrag auf eine Person umzuschreiben. Der Vermieter muss zustimmen.
- Gemeinsame Kündigung: Beide kündigen, beide ziehen aus. Die sauberste Lösung.
- Einer zieht aus, der andere übernimmt: Der Vermieter muss einer Vertragsänderung zustimmen. Die bleibende Person muss die Tragbarkeit allein erfüllen.
Nur einer steht im Vertrag
Wenn nur ein Partner im Mietvertrag steht, hat der andere kein Recht auf die Wohnung. Der Vertragspartner kann bleiben, der andere muss gehen — sofern keine gerichtlichen Schutzmassnahmen (z.B. bei häuslicher Gewalt) bestehen.
Eheleute: Besondere Regeln
Bei Ehepaaren gelten besondere Schutzbestimmungen (ZGB Art. 169): Die Familienwohnung darf nicht ohne Zustimmung beider Ehegatten gekündigt werden — unabhängig davon, wer im Vertrag steht. Der Richter kann bei Trennung/Scheidung eine einstweilige Verfügung erlassen.
Konkubinat (nicht verheiratet)
Bei unverheirateten Paaren gibt es keinen besonderen Schutz der Familienwohnung. Es gelten die normalen mietrechtlichen Regeln. Deshalb: Wenn beide Partner gleichberechtigt sein sollen, stehen am besten beide im Vertrag.
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