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Mietrecht

Streit um die Mietkaution: Wie du dein Geld zurückbekommst

Der Vermieter will die Kaution nicht freigeben? So gehst du vor — Schritt für Schritt.

Redaktion umzugsfirma-buchen.blog 14. May 2026 6 Min. Lesezeit

Nach dem Auszug erwarten viele Mieter ihre Kaution zurück — und erleben eine böse Überraschung: Der Vermieter macht Abzüge für angebliche Schäden oder gibt die Kaution gar nicht frei.

Was der Vermieter darf

Der Vermieter darf berechtigte Forderungen von der Kaution abziehen: Tatsächliche Mieterschäden (über normalen Verschleiss hinaus), ausstehende Mieten oder Nebenkosten. Er muss diese Forderungen innert 12 Monaten nach Auszug geltend machen.

Was der Vermieter NICHT darf

  • Die Kaution ohne Begründung einbehalten
  • Normalen Verschleiss als Schaden verrechnen
  • Zu hohe Beträge abziehen (Lebensdauertabelle beachten!)
  • Die Kaution auf sein Privatkonto umleiten

Schritt für Schritt zur Kaution

  1. Schriftlich zur Freigabe auffordern (Einschreiben)
  2. Frist setzen (z.B. 30 Tage)
  3. Bei Nichtreaktion: Schlichtungsstelle einschalten (kostenlos)
  4. Bei der Bank die Freigabe des Sperrkontos beantragen — die Bank gibt frei, wenn beide Parteien zustimmen oder ein Gerichtsurteil vorliegt

Wenn der Vermieter Abzüge macht

Prüfe jeden einzelnen Abzug: Ist der Schaden dokumentiert? Ist er im Auszugsprotokoll festgehalten? Entspricht der Betrag der paritätischen Lebensdauertabelle? Wenn nicht: Einspruch bei der Schlichtungsstelle.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtsstand: Schweizerisches OR, 2026. Bei konkreten Fragen empfehlen wir den Mieterverband Schweiz.