Nach dem Auszug erwarten viele Mieter ihre Kaution zurück — und erleben eine böse Überraschung: Der Vermieter macht Abzüge für angebliche Schäden oder gibt die Kaution gar nicht frei.
Was der Vermieter darf
Der Vermieter darf berechtigte Forderungen von der Kaution abziehen: Tatsächliche Mieterschäden (über normalen Verschleiss hinaus), ausstehende Mieten oder Nebenkosten. Er muss diese Forderungen innert 12 Monaten nach Auszug geltend machen.
Was der Vermieter NICHT darf
- Die Kaution ohne Begründung einbehalten
- Normalen Verschleiss als Schaden verrechnen
- Zu hohe Beträge abziehen (Lebensdauertabelle beachten!)
- Die Kaution auf sein Privatkonto umleiten
Schritt für Schritt zur Kaution
- Schriftlich zur Freigabe auffordern (Einschreiben)
- Frist setzen (z.B. 30 Tage)
- Bei Nichtreaktion: Schlichtungsstelle einschalten (kostenlos)
- Bei der Bank die Freigabe des Sperrkontos beantragen — die Bank gibt frei, wenn beide Parteien zustimmen oder ein Gerichtsurteil vorliegt
Wenn der Vermieter Abzüge macht
Prüfe jeden einzelnen Abzug: Ist der Schaden dokumentiert? Ist er im Auszugsprotokoll festgehalten? Entspricht der Betrag der paritätischen Lebensdauertabelle? Wenn nicht: Einspruch bei der Schlichtungsstelle.
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