Wer eine Kündigung erhält und keine neue Wohnung findet, kann bei der Schlichtungsstelle eine Erstreckung des Mietverhältnisses beantragen. Das gibt dir legal mehr Zeit zum Suchen.
Was ist eine Erstreckung?
Die Erstreckung verlängert das Mietverhältnis über den Kündigungstermin hinaus — bei gleichen Bedingungen (gleiche Miete, gleiche Rechte). Für Wohnungen: bis zu 4 Jahre Erstreckung möglich (in maximal 2 Etappen).
Voraussetzungen
- Härtefall: Die Kündigung stellt für dich eine unverhältnismässige Härte dar
- Kein Eigenverschulden: Du bist nicht selbst schuld an der Kündigung
- Abwägung: Die Interessen des Mieters überwiegen die des Vermieters
Antrag stellen
Den Antrag stellst du bei der Schlichtungsstelle — innerhalb der 30-Tage-Frist nach Erhalt der Kündigung. Du kannst gleichzeitig die Kündigung anfechten UND eine Erstreckung beantragen.
Wann wird eine Erstreckung gewährt?
Typische Gründe: Familiäre Situation (Kinder, ältere Menschen), angespannter Wohnungsmarkt, gesundheitliche Gründe, lange Mietdauer. In Zürich und Genf werden Erstreckungen häufig gewährt — der Wohnungsmarkt ist zu eng, um schnell etwas zu finden.
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