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Mietrecht

Kündigung wegen Eigenbedarf: Was der Vermieter beweisen muss

Eigenbedarf ist ein häufiger Kündigungsgrund. Aber der Vermieter muss ihn nachweisen — und die Hürde ist hoch.

Redaktion umzugsfirma-buchen.blog 8. May 2026 6 Min. Lesezeit

«Ich brauche die Wohnung für meine Tochter» — Eigenbedarf ist einer der häufigsten Kündigungsgründe. Aber ist das automatisch ein gültiger Grund? Nicht unbedingt.

Was als Eigenbedarf gilt

Der Vermieter (oder ein naher Verwandter) will die Wohnung selbst beziehen — dauerhaft und tatsächlich. Vorgetäuschter Eigenbedarf (z.B. um die Wohnung teurer neu zu vermieten) ist missbräuchlich und kann angefochten werden.

Was der Vermieter nachweisen muss

  • Konkreter Bedarf: Wer soll einziehen, wann, warum?
  • Ernsthaftigkeit: Nicht nur eine vage Absicht, sondern ein konkreter Plan
  • Dringlichkeit: Warum gerade jetzt?

Anfechtung

Wenn du Zweifel hast, ob der Eigenbedarf echt ist: Anfechten bei der Schlichtungsstelle innerhalb von 30 Tagen. Die Schlichtungsstelle prüft, ob der Eigenbedarf glaubhaft ist.

Konsequenzen bei vorgetäuschtem Eigenbedarf

Vermieter, die Eigenbedarf vortäuschen und die Wohnung dann teurer weitervermieten oder verkaufen, können schadenersatzpflichtig werden. Du kannst Entschädigung für die Umzugskosten und die Differenz zur neuen (teureren) Miete verlangen.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtsstand: Schweizerisches OR, 2026. Bei konkreten Fragen empfehlen wir den Mieterverband Schweiz.