«Ich brauche die Wohnung für meine Tochter» — Eigenbedarf ist einer der häufigsten Kündigungsgründe. Aber ist das automatisch ein gültiger Grund? Nicht unbedingt.
Was als Eigenbedarf gilt
Der Vermieter (oder ein naher Verwandter) will die Wohnung selbst beziehen — dauerhaft und tatsächlich. Vorgetäuschter Eigenbedarf (z.B. um die Wohnung teurer neu zu vermieten) ist missbräuchlich und kann angefochten werden.
Was der Vermieter nachweisen muss
- Konkreter Bedarf: Wer soll einziehen, wann, warum?
- Ernsthaftigkeit: Nicht nur eine vage Absicht, sondern ein konkreter Plan
- Dringlichkeit: Warum gerade jetzt?
Anfechtung
Wenn du Zweifel hast, ob der Eigenbedarf echt ist: Anfechten bei der Schlichtungsstelle innerhalb von 30 Tagen. Die Schlichtungsstelle prüft, ob der Eigenbedarf glaubhaft ist.
Konsequenzen bei vorgetäuschtem Eigenbedarf
Vermieter, die Eigenbedarf vortäuschen und die Wohnung dann teurer weitervermieten oder verkaufen, können schadenersatzpflichtig werden. Du kannst Entschädigung für die Umzugskosten und die Differenz zur neuen (teureren) Miete verlangen.
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