Die Mietkaution ist eines der grössten finanziellen Themen beim Einzug: 3 Monatsmieten gebunden auf einem Sperrkonto. Für eine 3-Zimmer-Wohnung mit CHF 2'000 Miete sind das CHF 6'000, die du nicht für andere Zwecke nutzen kannst.
Höhe der Kaution
Maximal 3 Monatsmieten (Nettomiete ohne Nebenkosten) — so schreibt es das Gesetz vor (OR Art. 257e). Der Vermieter kann weniger verlangen, aber nie mehr. In Genf gilt sogar ein Maximum von 2 Monatsmieten.
Hinterlegung: Sperrkonto
Die Kaution muss auf ein Sperrkonto bei einer Bank einbezahlt werden, das auf den Namen des Mieters lautet. Der Vermieter darf das Geld nicht auf sein eigenes Konto einzahlen — das ist gesetzeswidrig. Das Sperrkonto wird erst freigegeben, wenn beide Parteien zustimmen oder ein Gericht entscheidet.
Alternative: Kautionsversicherung
Statt CHF 6'000 auf einem Sperrkonto zu blockieren, kannst du eine Kautionsversicherung abschliessen. Anbieter wie SmartCaution, SwissCaution oder goCaution bieten das an. Du zahlst eine jährliche Prämie (ca. 3-5% der Kautionssumme, also CHF 180 bis CHF 300 pro Jahr) und musst das Geld nicht als Sperrgeld hinterlegen.
Der Vorteil: Dein Geld bleibt frei. Der Nachteil: Die Prämie ist weg — im Gegensatz zur regulären Kaution, die du beim Auszug zurückbekommst.
Wann kriege ich die Kaution zurück?
Nach dem Auszug und der Wohnungsabgabe hat der Vermieter maximal 12 Monate Zeit, berechtigte Forderungen geltend zu machen (z.B. Schäden, ausstehende Nebenkosten). Wenn keine Forderungen bestehen, sollte die Kaution innert 30 Tagen freigegeben werden.
Streit um die Kaution
Wenn der Vermieter die Kaution nicht freigibt oder ungerechtfertigte Abzüge macht: Schriftlich zur Freigabe auffordern. Danach: Schlichtungsstelle. Du kannst die Kaution auch gerichtlich einfordern — das Verfahren ist bei Beträgen bis CHF 30'000 kostenlos (vereinfachtes Verfahren).
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