Die Mietkaution (Mietzinsdepot) beträgt in der Schweiz maximal 3 Monatsmieten. Nach dem Auszug haben Sie das Recht auf Rückzahlung — doch viele Vermieter zögern.
Wann muss die Kaution zurückgezahlt werden?
Der Vermieter hat maximal 1 Jahr nach Wohnungsübergabe Zeit, offene Forderungen geltend zu machen. Gibt es keine Forderungen, muss die Kaution sofort freigegeben werden. Die Bank zahlt nur mit Unterschrift beider Parteien oder nach Ablauf der Jahresfrist aus.
Schritt-für-Schritt: Kaution zurückfordern
- Übergabeprotokoll prüfen: Wurden Mängel festgehalten? Nur protokollierte Schäden darf der Vermieter abziehen.
- Paritätische Lebensdauertabelle: Prüfen Sie, ob Abzüge berechtigt sind. Normaler Verschleiss geht zu Lasten des Vermieters.
- Schriftlich auffordern: Senden Sie einen eingeschriebenen Brief mit Frist (30 Tage).
- Schlichtungsbehörde: Bei Verweigerung — kostenloses Verfahren bei der Schlichtungsstelle.
- Bankfreigabe: Nach 1 Jahr kann die Bank die Kaution ohne Vermieter-Unterschrift freigeben.
Häufige unberechtigte Abzüge
- Normaler Verschleiss (Kratzer auf Parkett, vergilbte Wände)
- Abnutzung die laut Lebensdauertabelle bereits amortisiert ist
- Mängel die schon beim Einzug bestanden
- Reinigungskosten wenn die Endreinigung korrekt durchgeführt wurde
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