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WG und Mietrecht: Was gilt bei Solidarhaftung, Kündigung und Auszug?

In einer WG ist die Mietrechts-Situation komplexer als bei einer Einzelmiete. Was du wissen musst.

Redaktion umzugsfirma-buchen.blog 18. April 2026 6 Min. Lesezeit

Eine WG ist mietrechtlich komplizierter als eine Einzelmiete — besonders wenn es um Kündigung, Haftung und Auszug geht. Wer unvorbereitet ist, kann in teure Situationen geraten.

Drei Vertragsmodelle

Solidarvertrag

Alle Mitbewohner stehen gemeinsam im Vertrag. Jeder haftet für die gesamte Miete. Kündigung nur gemeinsam möglich. Problem: Wenn einer auszieht, müssen alle kündigen — oder der Vermieter muss einer Vertragsänderung zustimmen.

Hauptmieter mit Unterverträgen

Eine Person ist Hauptmieter, die anderen haben Untermietverträge. Der Hauptmieter haftet allein gegenüber dem Vermieter. Einzelne Untermieter können einfacher wechseln.

Einzelverträge

Selten: Jeder Mitbewohner hat einen eigenen Vertrag mit dem Vermieter. Saubere Lösung, aber für Vermieter aufwändiger.

Auszug eines WG-Mitglieds

Bei Solidarvertrag: Der Vermieter muss einer Vertragsänderung zustimmen. In der Praxis heisst das: Der ausziehende Mitbewohner schlägt einen Nachfolger vor, der Vermieter prüft und akzeptiert (oder lehnt ab).

Bei Untervermietung: Der ausziehende Untermieter kündigt beim Hauptmieter. Der Hauptmieter sucht einen neuen Untermieter.

Kaution in der WG

Bei Solidarvertrag: Die Kaution wird gemeinsam einbezahlt und erst freigegeben, wenn der gesamte Vertrag endet. Das kann problematisch sein, wenn ein Mitbewohner auszieht und seinen Anteil zurückhaben möchte — rechtlich hat er keinen Anspruch, bis der Vertrag aufgelöst wird.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtsstand: Schweizerisches OR, 2026. Bei konkreten Fragen empfehlen wir den Mieterverband Schweiz.