Eine WG ist mietrechtlich komplizierter als eine Einzelmiete — besonders wenn es um Kündigung, Haftung und Auszug geht. Wer unvorbereitet ist, kann in teure Situationen geraten.
Drei Vertragsmodelle
Solidarvertrag
Alle Mitbewohner stehen gemeinsam im Vertrag. Jeder haftet für die gesamte Miete. Kündigung nur gemeinsam möglich. Problem: Wenn einer auszieht, müssen alle kündigen — oder der Vermieter muss einer Vertragsänderung zustimmen.
Hauptmieter mit Unterverträgen
Eine Person ist Hauptmieter, die anderen haben Untermietverträge. Der Hauptmieter haftet allein gegenüber dem Vermieter. Einzelne Untermieter können einfacher wechseln.
Einzelverträge
Selten: Jeder Mitbewohner hat einen eigenen Vertrag mit dem Vermieter. Saubere Lösung, aber für Vermieter aufwändiger.
Auszug eines WG-Mitglieds
Bei Solidarvertrag: Der Vermieter muss einer Vertragsänderung zustimmen. In der Praxis heisst das: Der ausziehende Mitbewohner schlägt einen Nachfolger vor, der Vermieter prüft und akzeptiert (oder lehnt ab).
Bei Untervermietung: Der ausziehende Untermieter kündigt beim Hauptmieter. Der Hauptmieter sucht einen neuen Untermieter.
Kaution in der WG
Bei Solidarvertrag: Die Kaution wird gemeinsam einbezahlt und erst freigegeben, wenn der gesamte Vertrag endet. Das kann problematisch sein, wenn ein Mitbewohner auszieht und seinen Anteil zurückhaben möchte — rechtlich hat er keinen Anspruch, bis der Vertrag aufgelöst wird.
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