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Miete und Steuern: Was du als Mieter abziehen kannst

Als Mieter zahlst du Steuern — aber du kannst auch einiges abziehen. Diese Positionen werden oft vergessen.

Redaktion umzugsfirma-buchen.blog 10. April 2026 5 Min. Lesezeit

Die Steuererklärung ausfüllen ist kein Spass — aber es lohnt sich, alle zulässigen Abzüge zu nutzen. Als Mieter gibt es einige Positionen, die oft vergessen werden.

Was Mieter abziehen können

  • Berufsauslagen (Homeoffice): Anteilige Miete für ein separates Arbeitszimmer (s. Art oben)
  • Umzugskosten: Bei beruflich bedingtem Umzug sind die Kosten als Berufsauslagen abzugsfähig (in vielen Kantonen)
  • Fahrkosten zum Arbeitsort: ÖV-Abonnement oder Km-Pauschale
  • Versicherungsprämien: Krankenkasse, Unfallversicherung (Pauschalabzug)
  • Schuldzinsen: Zinsen auf Ausbildungskredite oder andere Schulden

Berufsbedingte Umzugskosten

Wenn du wegen eines Stellenwechsels umziehst und der neue Arbeitsort deutlich weiter von der alten Wohnung entfernt ist, kannst du die Umzugskosten in der Steuererklärung geltend machen. Das umfasst: Umzugsfirma, Transport, Verpackungsmaterial, Nachsendeauftrag.

Wichtig: Belege aufbewahren

Bewahre alle Rechnungen und Belege auf: Umzugsfirma, Reinigungsfirma, Post-Nachsendeauftrag, neue Schlüssel. Bei einer Steuerprüfung musst du die Abzüge belegen können.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtsstand: Schweizerisches OR, 2026. Bei konkreten Fragen empfehlen wir den Mieterverband Schweiz.