Eine Kündigung durch den Vermieter ist für Mieter ein Schock. Aber in der Schweiz gibt es starke Mieterrechte — und nicht jede Vermieterkündigung ist automatisch wirksam oder unausweichlich.
Formelle Anforderungen
Die Kündigung muss:
- Auf dem amtlichen Formular des Kantons erfolgen (in vielen Kantonen Pflicht)
- Jedem Mietvertragspartner separat zugestellt werden
- Die Kündigungsfrist einhalten (mindestens 3 Monate)
- Auf einen Verfalltag fallen
Fehlt eines dieser Elemente, ist die Kündigung nichtig.
Missbräuchliche Kündigung anfechten
Eine Kündigung ist missbräuchlich (Art. 271 OR), wenn sie:
- Als Vergeltung erfolgt (z.B. weil du eine Mietzinssenkung verlangt hast)
- Ausgesprochen wird, um eine einvernehmliche Lösung zu erzwingen
- Gegen Treu und Glauben verstösst
Du hast 30 Tage nach Erhalt der Kündigung Zeit, diese bei der Schlichtungsstelle anzufechten.
Erstreckung des Mietverhältnisses
Auch wenn die Kündigung gültig und nicht missbräuchlich ist, kannst du eine Erstreckung des Mietverhältnisses beantragen — eine Verlängerung der Frist, um eine neue Wohnung zu finden. Für Wohnungen kann die Erstreckung bis zu 4 Jahre betragen.
Eigenbedarf des Vermieters
Eigenbedarf ist ein häufiger Kündigungsgrund. Der Vermieter muss nachweisen, dass er die Wohnung tatsächlich für sich oder nahe Verwandte benötigt. Auch bei Eigenbedarf kannst du die Kündigung anfechten — die Hürde für den Vermieter ist hoch.
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