Post vom Vermieter: Die Miete soll ab dem nächsten Verfalltag um CHF 150 pro Monat steigen. Ist das erlaubt? Darfst du das anfechten?
Wann eine Erhöhung erlaubt ist
Der Vermieter kann die Miete erhöhen bei:
- Steigendem Referenzzinssatz
- Gestiegenen Unterhaltskosten (pauschal 0.5% pro Jahr)
- Inflation (Landesindex der Konsumentenpreise)
- Wertvermehrenden Investitionen (Renovation)
Formelle Anforderungen
Eine Mietzinserhöhung muss:
- Auf amtlichem Formular mitgeteilt werden (je nach Kanton)
- Mindestens 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist eintreffen
- Begründet sein (welche Gründe, welche Berechnung)
Fehlt eines dieser Elemente, ist die Erhöhung nichtig.
Anfechtung
Du hast 30 Tage nach Erhalt der Mitteilung Zeit, die Erhöhung bei der Schlichtungsstelle anzufechten. Das Verfahren ist kostenlos. Die Schlichtungsstelle prüft, ob die Erhöhung gerechtfertigt ist — und kann sie reduzieren oder aufheben.
Praktischer Tipp
Selbst wenn du die Erhöhung nicht anfechten möchtest: Prüfe, ob du gleichzeitig eine Senkung aufgrund des Referenzzinssatzes verlangen kannst. Oft gleichen sich Erhöhung (wegen Inflation) und Senkung (wegen Zinssatz) teilweise aus — und du zahlst am Ende weniger als die Erhöhung suggeriert.
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