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Mietzinserhöhung erhalten? So prüfst du, ob sie berechtigt ist

Eine Mietzinserhöhung muss begründet sein. So prüfst du, ob sie rechtens ist — und wie du dich wehrst.

Redaktion umzugsfirma-buchen.blog 22. April 2026 6 Min. Lesezeit

Post vom Vermieter: Die Miete soll ab dem nächsten Verfalltag um CHF 150 pro Monat steigen. Ist das erlaubt? Darfst du das anfechten?

Wann eine Erhöhung erlaubt ist

Der Vermieter kann die Miete erhöhen bei:

  • Steigendem Referenzzinssatz
  • Gestiegenen Unterhaltskosten (pauschal 0.5% pro Jahr)
  • Inflation (Landesindex der Konsumentenpreise)
  • Wertvermehrenden Investitionen (Renovation)

Formelle Anforderungen

Eine Mietzinserhöhung muss:

  • Auf amtlichem Formular mitgeteilt werden (je nach Kanton)
  • Mindestens 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist eintreffen
  • Begründet sein (welche Gründe, welche Berechnung)

Fehlt eines dieser Elemente, ist die Erhöhung nichtig.

Anfechtung

Du hast 30 Tage nach Erhalt der Mitteilung Zeit, die Erhöhung bei der Schlichtungsstelle anzufechten. Das Verfahren ist kostenlos. Die Schlichtungsstelle prüft, ob die Erhöhung gerechtfertigt ist — und kann sie reduzieren oder aufheben.

Praktischer Tipp

Selbst wenn du die Erhöhung nicht anfechten möchtest: Prüfe, ob du gleichzeitig eine Senkung aufgrund des Referenzzinssatzes verlangen kannst. Oft gleichen sich Erhöhung (wegen Inflation) und Senkung (wegen Zinssatz) teilweise aus — und du zahlst am Ende weniger als die Erhöhung suggeriert.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtsstand: Schweizerisches OR, 2026. Bei konkreten Fragen empfehlen wir den Mieterverband Schweiz.