Eine Lagerbox ist kein Abstellraum für alles und jedes. Jeder Anbieter hat Regeln, was eingelagert werden darf — und was nicht. Wer das missachtet, riskiert seinen Mietvertrag oder im schlimmsten Fall Schäden an anderen Gütern im Lager.
Was NICHT in die Lagerbox darf
- Feuergefährliche Stoffe: Benzin, Lösungsmittel, Farbverdünner, Propangasflaschen
- Explosivstoffe: Feuerwerkskörper, Munition, Gaspatronen
- Lebende Wesen: Tiere, Pflanzen
- Lebensmittel, die Schädlinge anziehen (frische oder nicht luftdicht verpackte Lebensmittel)
- Gefährliche Chemikalien: Säuren, ätzende Reinigungsmittel
- Illegale Güter (selbstverständlich)
Was mit Vorsicht eingelagert werden darf
- Konserven und verschlossene, haltbare Lebensmittel: Oft erlaubt, aber prüfen
- Elektronik: In Klimaboxen; Feuchtigkeit vermeiden
- Wein: Spezielle klimatisierte Weinkeller-Boxen sind die bessere Wahl
- Antiquitäten und Gemälde: Temperaturschwankungen vermeiden
Empfehlungen für gute Lagerung
- Kartons verschliessen und beschriften
- Schweres unten, Leichtes oben stapeln
- Möbel mit Schutzdecken oder Folie abdecken (gegen Staub)
- Gangwege freilassen, damit du an hintere Sachen rankommst
- Wertsachen (Schmuck, Dokumente) nicht im Selfstorage lassen
Versicherung beim Einlagern
Prüfe, ob deine Hausratsversicherung eingelagerte Sachen abdeckt. Viele Policen haben eine Klausel für «Sachen ausserhalb der Wohnung» — oft mit einem Sublimit von 10 bis 20% der Versicherungssumme. Alternativ bieten Self-Storage-Anbieter eigene Versicherungsoptionen an (ca. CHF 10 bis CHF 30 pro Monat).
Sie planen einen Umzug? Auf umzugsfirma-buchen.ch erhalten Sie kostenlose Offerten von geprüften lokalen Partnerfirmen.
Lagerung anfragen →