In der Schweiz kann eine Mietwohnung nur auf bestimmte Verfalltage (auch Zügeltage oder Kündigungstermine) gekündigt werden. Diese sind je nach Kanton und Mietvertrag unterschiedlich.
Übliche Verfalltage Schweiz 2026
| Termin | Kündigung bis | Zügeltermin |
|---|---|---|
| Frühling | 31. Dezember 2025 | 31. März 2026 |
| Sommer | 31. März 2026 | 30. Juni 2026 |
| Herbst | 30. Juni 2026 | 30. September 2026 |
| Winter | 30. September 2026 | 31. Dezember 2026 |
Kantonale Unterschiede
Zürich, Bern, Luzern: Üblicherweise Ende März, Juni, September. Genf: Strenge Verfalltage, oft nur 2 Termine pro Jahr. Basel: Ende März und September üblich. Tessin: Ähnlich wie Deutschschweiz, aber auf Italienisch.
Korrekt kündigen
- Kündigungsfrist im Mietvertrag prüfen (meist 3 Monate)
- Auf offiziellen Verfalltag kündigen
- Eingeschriebenen Brief senden
- Bei Ehepaaren/Partnern: beide müssen unterschreiben
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