Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf: Was neben dem Kaufpreis noch anfällt | umzugsfirma-buchen.blog
umzugsfirma-buchen.blog
R
Redaktion umzugsfirma-buchen.blog Schweizer Ratgeber für Umzug, Miete und Wohnen · Rechtsstand 2026
Kaufen

Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf: Was neben dem Kaufpreis noch anfällt

Der Kaufpreis ist nicht alles. Diese Nebenkosten kommen beim Immobilienkauf in der Schweiz dazu.

Redaktion umzugsfirma-buchen.blog 11. May 2026 6 Min. Lesezeit

Wer eine Immobilie kauft, rechnet oft nur mit dem Kaufpreis. Dabei kommen je nach Kanton 1 bis 5% Nebenkosten dazu — das sind bei CHF 800'000 zwischen CHF 8'000 und CHF 40'000. Eine Übersicht.

Grundbuchgebühren

Die Eintragung ins Grundbuch kostet je nach Kanton 0.1 bis 0.5% des Kaufpreises. In Zürich: 0.15%. Bei CHF 800'000 also ca. CHF 1'200.

Handänderungssteuer

Die Handänderungssteuer ist eine kantonale Steuer auf den Eigentumsübergang. Sie variiert stark:

  • Zürich: 0% (keine Handänderungssteuer)
  • Bern: 1.8%
  • Luzern: 1.5%
  • Genf: 3%
  • Waadt: 3.3%

Das ist ein erheblicher Unterschied. Bei CHF 800'000 sind 3% = CHF 24'000.

Notariatskosten

Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Kosten: CHF 1'000 bis CHF 3'000 je nach Kanton und Kaufpreis. In einigen Kantonen (z.B. Zürich) ist der Notar gleichzeitig das Grundbuchamt.

Bankgebühren

  • Schätzungsgebühr für die Immobilie: CHF 500 bis CHF 1'500
  • Schuldbrieferrichtung (falls nötig): CHF 1'000 bis CHF 3'000
  • Bearbeitungsgebühr: Manche Banken verlangen eine einmalige Gebühr

Weitere Kosten

  • Umzugskosten: CHF 1'500 bis CHF 5'000 je nach Grösse
  • Versicherungen (Gebäudeversicherung, in manchen Kantonen obligatorisch)
  • Erste Renovationen oder Anpassungen: sehr variabel

Gesamt: Was du einplanen solltest

In einem günstigen Kanton (z.B. Zürich): ca. 1 bis 2% des Kaufpreises an Nebenkosten. In einem teuren Kanton (z.B. Genf): 4 bis 5%. Plane dieses Geld zusätzlich zum Eigenkapital ein.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtsstand: Schweizerisches OR, 2026. Bei konkreten Fragen empfehlen wir den Mieterverband Schweiz.