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Internet und TV als Nebenkosten — Regeln in der Schweiz

Viele Vermieter verrechnen Kabel-TV und Internet als Nebenkosten. Doch dürfen sie das überhaupt? Was Mieter wissen müssen und wann sie widersprechen können.

Redaktion umzugsfirma-buchen.blog 17. May 2026 7 Min. Lesezeit

In der Schweiz ist es verbreitet, dass Vermieter einen Sammelvertrag für Kabel-TV oder Internet abschliessen und die Kosten auf die Mieter umlegen. Typische Beträge: CHF 15 bis CHF 35 pro Monat für einen TV-Basisanschluss, CHF 25 bis CHF 50 für Internet. Das klingt günstig — aber ist es rechtlich zulässig?

Die Rechtslage: Was das OR sagt

Art. 257a OR erlaubt nur Nebenkosten, die ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart sind. Für Internet und TV gilt dasselbe Prinzip. Fehlt eine entsprechende Klausel im Mietvertrag, darf der Vermieter nichts verrechnen. In vielen älteren Mietverträgen ist lediglich "Antennengebühr" oder "TV-Anschluss" aufgeführt — ob das auch Internet umfasst, ist Auslegungssache.

Kabel-TV-Anschluss: klassisches Modell

Früher schlossen viele Hauseigentümer Sammelverträge mit Kabelnetzbetreibern (Sunrise, UPC/Quickline) ab. Die Kosten wurden als Nebenkosten weitergegeben — CHF 15 bis CHF 25 pro Monat waren üblich. Seit 2024 sind viele dieser Sammelverträge ausgelaufen, weil die Netzbetreiber das Modell abschaffen. Prüfen Sie, ob der von Ihnen bezahlte TV-Anschluss überhaupt noch aktiv ist.

Internet als Nebenkosten: kritisch betrachten

Internet als Teil der Nebenkosten ist in der Schweiz nur mit expliziter Mietvertragsklausel zulässig. Ausserdem gilt: Der Vermieter darf nur die tatsächlich entstandenen Kosten des Sammelvertrags weitergeben — keinen Aufschlag. Ein typischer Glasfaser-Sammelvertrag für ein 20-Parteien-Haus kostet ca. CHF 800 bis CHF 1 200 pro Monat, also CHF 40 bis CHF 60 pro Wohnung. Günstige Einzelverträge gibt es ab CHF 35 pro Monat.

Wann Mieter widersprechen können

  • Internet/TV fehlt im Mietvertrag als Nebenkostenposition
  • Der Vermieter verrechnet mehr als die tatsächlichen Kosten
  • Der Dienst entspricht nicht mehr dem vereinbarten Standard
  • Der Mieter hat bereits einen eigenen Vertrag und zahlt doppelt
  • Der Kabelvertrag des Vermieters ist abgelaufen, wird aber noch verrechnet

Praxistipp: Eigener Vertrag vs. Nebenkosten

Falls Sie Internet als Nebenkosten zahlen, vergleichen Sie den Preis mit aktuellen Angeboten. Sunrise, Swisscom und Salt bieten 2024 Glasfaser-Internetzugänge ab CHF 35 bis CHF 45 pro Monat an. Ist das Nebenkosten-Modell Ihres Vermieters teurer, haben Sie das Recht, den Einschluss in der Nebenkostenabrechnung zu bestreiten — vorausgesetzt, der Mietvertrag gibt das nicht ausdrücklich vor.

Neue Technologien: Was gilt für Glasfaser?

Wird Glasfaser neu ins Haus verlegt, ist das eine Investition — keine Nebenkosten. Die Kosten dürfen als wertvermehrende Massnahme nur anteilig und über das Anpassen des Mietzinses weitergegeben werden, nicht als laufende Nebenkosten. Informieren Sie sich beim Mieterverband, falls Ihr Vermieter Glasfaser-Installationskosten in Ihrer Nebenkostenabrechnung aufführt.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtsstand: Schweizerisches OR, 2026. Bei konkreten Fragen empfehlen wir den Mieterverband Schweiz.