Die Schweiz hat eines der restriktivsten Gesetze für den Immobilienerwerb durch Ausländer: die Lex Koller (Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland). Was gilt?
Wer braucht eine Bewilligung?
Personen ohne Schweizer Nationalität und ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) brauchen grundsätzlich eine Bewilligung, um Grundstücke in der Schweiz zu erwerben. Das gilt auch für ausländische Gesellschaften.
Wer ist ausgenommen?
- Schweizer Bürger
- Ausländer mit Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis): Dürfen wie Schweizer kaufen
- EU/EFTA-Bürger mit Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis): Dürfen selbstbewohntes Wohneigentum kaufen (am Wohnort)
- Grenzgänger: Können an ihrem Arbeitsort kaufen
Was ohne Bewilligung erlaubt ist
- Kauf einer selbstbewohnten Wohnung oder eines Hauses am Wohnort (B-Ausweis)
- Kauf von gewerblich genutzten Liegenschaften
Was bewilligungspflichtig ist
- Ferienwohnungen
- Renditeliegenschaften
- Grundstücke zur Kapitalanlage
Bewilligungen werden von den Kantonen erteilt — und sie sind restriktiv. Viele Kantone haben Kontingente.
Tipps für Ausländer
Wenn du mit B-Ausweis eine Eigentumswohnung am Wohnort kaufen möchtest: Das ist in der Regel problemlos möglich. Lass dich von einem Notar oder Anwalt beraten, um sicherzustellen, dass alle Bedingungen erfüllt sind.
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