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Hausordnung in der Schweiz: Was gilt und was Vermieter vorschreiben dürfen

Die Hausordnung ist Teil des Mietvertrags. Was Vermieter vorschreiben dürfen — und wo ihre Grenzen liegen.

Redaktion umzugsfirma-buchen.blog 5. May 2026 6 Min. Lesezeit

Die Hausordnung ist in vielen Mietverträgen als Anhang beigefügt. Sie regelt das Zusammenleben im Haus — Ruhestunden, Treppenhausreinigung, Kellernutzung, Waschküchenzeiten. Aber sie hat Grenzen: Nicht alles, was ein Vermieter vorschreibt, ist rechtlich bindend.

Was Hausordnungen typischerweise regeln

  • Ruhezeiten und Nachtruhe
  • Treppenhausreinigung (Turnus)
  • Nutzung der Waschküche (Zeiten)
  • Haustiere (Verbote oder Einschränkungen)
  • Rauchverbot in Gemeinschaftsräumen
  • Parkierung auf dem Gelände
  • Entsorgung von Abfall

Was die Hausordnung rechtlich ist

Die Hausordnung ist ein Vertragsbestandteil — wenn sie dem Mietvertrag beigefügt ist und du unterschrieben hast. Das macht sie rechtsverbindlich. Wer sie verletzt, kann abgemahnt werden und bei wiederholten Verstössen sogar die Kündigung riskieren.

Wo die Grenzen der Hausordnung liegen

Der Vermieter darf die Hausordnung nicht dazu nutzen, übermässige Einschränkungen des privaten Lebens zu erzwingen. Unzulässig ist zum Beispiel:

  • Generelles Verbot von Haushaltsgeräten (Waschmaschine, Staubsauger)
  • Verbot von Besuch oder Übernachtungsgästen
  • Pflicht, bestimmte Verhaltensregeln im privaten Wohnbereich einzuhalten

Hausordnung und Haustiere

Das Thema Haustiere ist komplex. Der Vermieter darf Hunde und Katzen nicht generell verbieten — das hat das Bundesgericht bestätigt (BGE 4A.388/2014). Er kann aber Einschränkungen vorsehen (z.B. keine Exoten, nicht unangeleint im Treppenhaus). Kleintierhaltung (Fische, Hamster) ist immer erlaubt.

Hausordnung verstossen — was passiert?

Eine einmalige Verletzung führt selten zu Konsequenzen. Bei wiederholtem Verstoss schickt der Vermieter eine Mahnung. Bei weiterer Wiederholung ist eine ausserordentliche Kündigung möglich — aber die Hürde dafür ist hoch.