Eine Erdgeschosswohnung mit Gartennutzung ist bei vielen beliebt. Doch: Wem gehört der Garten? Wer pflegt ihn? Und was darf man damit machen?
Garten im Mietvertrag
Ob du den Garten nutzen darfst, hängt vom Mietvertrag ab. Es gibt zwei Varianten:
- Exklusive Gartennutzung: Der Garten ist Teil deiner Mietsache — du darfst ihn allein nutzen
- Gemeinschaftsgarten: Alle Mieter dürfen ihn nutzen — Regeln im Vertrag oder in der Hausordnung
Pflege und Kosten
Wenn der Garten dir zugewiesen ist, bist du in der Regel auch für die Pflege verantwortlich: Rasenmähen, Hecken schneiden, Unkraut jäten. Bei Gemeinschaftsgärten organisiert das oft der Vermieter oder eine Gartenpflegefirma — die Kosten werden auf die Nebenkosten umgelegt.
Was du darfst
- Pflanzen und Blumen setzen
- Gartenmöbel aufstellen
- Kräutergarten anlegen
- Grillieren (je nach Hausordnung)
Was du nicht (ohne Erlaubnis) darfst
- Bäume fällen oder Sträucher entfernen
- Dauerhafte Bauten (Schuppen, Spielplatz)
- Pool aufstellen (temporärer Kinderpool oft ok)
- Terrasse pflastern oder Boden verändern
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