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Garten bei der Mietwohnung: Wer pflegt, wer zahlt, was ist erlaubt?

Ein Garten gehört manchmal zur Mietwohnung. Wer darf was — und wer muss den Rasen mähen?

Redaktion umzugsfirma-buchen.blog 9. April 2026 5 Min. Lesezeit

Eine Erdgeschosswohnung mit Gartennutzung ist bei vielen beliebt. Doch: Wem gehört der Garten? Wer pflegt ihn? Und was darf man damit machen?

Garten im Mietvertrag

Ob du den Garten nutzen darfst, hängt vom Mietvertrag ab. Es gibt zwei Varianten:

  • Exklusive Gartennutzung: Der Garten ist Teil deiner Mietsache — du darfst ihn allein nutzen
  • Gemeinschaftsgarten: Alle Mieter dürfen ihn nutzen — Regeln im Vertrag oder in der Hausordnung

Pflege und Kosten

Wenn der Garten dir zugewiesen ist, bist du in der Regel auch für die Pflege verantwortlich: Rasenmähen, Hecken schneiden, Unkraut jäten. Bei Gemeinschaftsgärten organisiert das oft der Vermieter oder eine Gartenpflegefirma — die Kosten werden auf die Nebenkosten umgelegt.

Was du darfst

  • Pflanzen und Blumen setzen
  • Gartenmöbel aufstellen
  • Kräutergarten anlegen
  • Grillieren (je nach Hausordnung)

Was du nicht (ohne Erlaubnis) darfst

  • Bäume fällen oder Sträucher entfernen
  • Dauerhafte Bauten (Schuppen, Spielplatz)
  • Pool aufstellen (temporärer Kinderpool oft ok)
  • Terrasse pflastern oder Boden verändern