Jede im Handelsregister eingetragene Firma muss einen Standortwechsel melden. Das ist nicht nur formelle Pflicht, sondern hat auch steuerliche und rechtliche Konsequenzen.
Wann melden?
Die Sitzverlegung muss beim Handelsregisteramt angemeldet werden — idealerweise innert 30 Tagen nach dem Umzug. Bei einem Kantonswechsel: Austrag im alten Kanton, Neueintrag im neuen.
Kosten
- Einfache Adressänderung (gleicher Kanton): CHF 100 bis CHF 300
- Kantonswechsel: CHF 500 bis CHF 1'500 (inkl. Notariatskosten für neue Urkunden)
Steuerliche Konsequenzen
Bei einem Kantonswechsel ändert sich das Steuerdomizil der Firma. Die Gewinnsteuer, Kapitalsteuer und die Steuersätze können je nach Kanton erheblich variieren. Ein Umzug von Zürich nach Zug kann die Steuerlast um 30-50% senken.
Weitere Meldepflichten
- Mehrwertsteuer-Registrierung (Adresse bei ESTV aktualisieren)
- AHV-Ausgleichskasse (Kantonswechsel = neue Kasse)
- Berufsunfallversicherung (Suva)
- Pensionskasse informieren
Sie planen einen Umzug? Auf umzugsfirma-buchen.ch erhalten Sie kostenlose Offerten von geprüften lokalen Partnerfirmen.
Firmenumzug anfragen →